Fall Türkgücü: BFV legt Berufung gegen Gerichtsurteil ein

Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hat Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München im Streit um den Pokal-Teilnehmer eingelegt. Damit wird sich in Kürze das Oberlandesgericht mit der Angelegenheit beschäftigen. Neben der Berufung strebt der BFV eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren vor dem zuständigen Schiedsgericht an. 

Teilnehmer weiter offen

Knapp eine Woche ist es her, dass die Kartellkammer des Landgerichts München die Meldung des 1. FC Schweinfurt 05 zum DFB-Pokal widerrufen hatte. Gleichzeitig waren dem BFV zwei Möglichkeiten eingeräumt worden: Entweder er benennt Türkgücü auf der Grundlage der Spielordnung vom 5. Mai 2020 zum Pokal-Teilnehmer oder er ändert kurzfristig die Spielordnung erneut, um – wie ursprünglich – den 1. FC Schweinfurt für die erste Pokalrunde zu nominieren. Der BFV entschied sich nun zunächst aber dafür, Berufung einzulegen. 

"Seit März hat der BFV detailliert in unzähligen Videokonferenzen immer wieder all die vielschichtigen Interessen in der pandemiebedingt sehr komplexen Themenlage abgewogen und dabei stets das Ziel verfolgt, einen fairen Ausgleich für alle Betroffenen zu erreichen. Das war einmal mehr auch in der mündlichen Verhandlung am Landgericht sehr deutlich geworden, wurde allerdings im Urteil nur teilweise berücksichtigt, weshalb wir nun die nächsthöhere Instanz anrufen", erklärt BFV-Vizepräsident Reinhold Baier, der im Präsidium für Rechtsangelegenheiten zuständig ist.

Partie für Anfang November terminiert

Wann sich das Oberlandesgericht mit dem Fall beschäftigen wird, ist offen. Dabei drängt die Zeit: Am Donnerstag hat der DFB die Partie zwischen dem Bayern-Teilnehmer und dem FC Schalke 04 auf den 3. oder 4. November (jeweils 16:30 Uhr) terminiert. Mit Blick auf das angestrebte Verfahren vor dem zuständigen Schiedsgericht zeigt sich der BFV aber optimistisch, dass "rechtzeitig und mit Vorlauf für die Vereine vor diesem Termin eine Entscheidung des neutralen Schiedsgerichts ergehen wird".

Beim Schiedsgericht handelt es sich derweil nicht um ein Organ des Verbandes. "Es dient vielmehr – unter Ausschluss des Rechtsweges zu den ordentlichen Gerichten – der vergleichsweisen Regelung und Entscheidung über alle Streitigkeiten, die in einem engen Zusammenhang mit der Mitgliedschaft im BFV stehen", teilte der BFV mit. Das Schiedsgericht setzt sich aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern sowie drei Stellvertretern zusammen. 

Warum Türkgücü klagte

Geklagt hatte Türkgücü, da die Wertung der unterbrochenen Regionalliga-Saison aus Sicht des Klubs nicht rechtmäßig war. Zur Erklärung: Grundsätzlich meldet der BFV neben dem Landespokal-Sieger auch die beste bayrische Amateurmannschaft für den DFB-Pokal – dies war bis zur Saison-Unterbrechung Anfang März Türkgücü München. Doch nachdem Türkgücü Mitte Juni vom BFV zum Aufsteiger in die 3. Liga erklärt worden war, hatte der Verband den Klub aus der Wertung der Regionalliga Bayern gestrichen. Denn im Gegensatz zu den anderen Staffeln wurde die Saison in Bayern nicht abgebrochen, sondern wird in Kürze fortgesetzt. So belegte Schweinfurt (vormals Zweiter) zum Zeitpunkt der Meldefrist am 6. September den ersten Tabellenplatz und wurde entsprechend vom BFV für den Pokal gemeldet. 

Im Frühjahr hatte Türkgücü dem Kompromiss, der die Münchener als Aufsteiger und Schweinfurt als Pokal-Teilnehmer vorsah, zunächst zugestimmt. Doch nachdem der Regionalligist beim DFB die Drittliga-Lizenzunterlagen von Türkgücü angefordert hatte, um sie vor allem im Hinblick auf die Stadionfrage nach möglichen Ungereimtheiten zu überprüfen, fühlte sich Türkgücü nicht mehr an die Abmachung gebunden, reichte am 7. September Klage gegen den BFV ein und bekam im Eilverfahren vorerst Recht. Ausgang offen.

   

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