FCK: Warum Hikmet Ciftci nicht unter die U23-Regel fällt

Weil der 1. FC Kaiserslautern beim Spiel in Wiesbaden Anfang des Monats nicht die erforderliche Anzahl von vier U23-Spielern im Kader hatte, sind die Roten Teufel vom DFB-Sportgericht mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro belegt worden. Knackpunkt war der Status von Hikmet Ciftci.

Nur die türkische Staatsangehörigkeit

Auf dem Papier schien die Sache klar: Ciftci ist 22 Jahre alt, wurde in Neuss geboren und bestritt noch kein A-Länderspiel für die Türkei. Somit würde der Mittelfeldspieler nach Paragraf 12 der DFB-Spielordnung unter die U23-Regel des DFB fallen. Tat er aber nicht, wie sich im Nachhinein herausstellte: "Ciftci verfügt ausschließlich über die türkische Staatsangehörigkeit und ist daher nicht für Auswahlmannschaften des DFB spielberechtigt", teilte der DFB auf Anfrage von liga3-online.de mit. "Dies ergibt sich unter anderem auch aus der dem 1. FC Kaiserslautern bekannten Spielberechtigungsliste", heißt es in der Urteilsbegründung.

Die kurzfristige Aufnahme eines weiteren, für eine Auswahlmannschaft des DFB spielberechtigten Spielers auf die Spielberechtigungsliste sei aufgrund der für die Spielzeit 2020/2021 getroffenen Sonderregelung "nicht möglich" gewesen. Demnach ist die Aufnahme neuer Spieler aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie unter anderem an eine Teilnahme an einem Diagnostik- und Monitoring-Programm sowie eine bestimmte Anzahl an PCR-Testungen mit negativem Befund geknüpft.

FCK hätte Kader reduzieren können

Ärgerlich für den FCK: Dass Ciftci nicht unter die U23-Regel fällt, war im DFBnet zunächst nicht angezeigt worden, entsprechend konnten die Roten Teufel vor dem Spiel in Wiesbaden nicht mehr reagieren. Das führte nun aber dazu, dass die Partie – anders als in solchen Fällen eigentlich vorgesehen – nicht mit 0:2 Toren gegen den FCK gewertet wurde, was in diesem Fall einen Punktabzug zur Folge gehabt hätte. Stattdessen gab es – auch aufgrund von pandemiebedingten Besonderheiten – lediglich eine Geldstrafe für die Pfälzer, die der Klub auch akzeptiert hat. Mittlerweile sei der Fehler im DFBnet korrigiert worden.

Hätte der Verein im Vorfeld geltend gemacht und gegenüber der spielleitenden Stelle beantragt und nachgewiesen, dass für die Partie aufgrund von Verletzungen oder einer Corona-Quarantäne nur drei von insgesamt zehn deutschen U23-Spielern von der Spielberechtigungsliste zur Verfügung stehen, "hätte es aufgrund von Corona-bedingten Sonderregelungen in der DFB-Spielordnung voraussichtlich ausgereicht, ausnahmsweise nur drei deutsche U23-Spieler im dann auf 17 Akteure reduzierten Kader zu haben", so der DFB. Aufgetreten war das Problem überhaupt auch nur deshalb, weil Kapitän Carlo Sickinger für die Partie gegen Wiesbaden kurzfristig ausgefallen war. Ansonsten hätte der FCK mit dem Mittelfeldspieler die Kriterien der U23-Regel erfüllt – so wie abgesehen vom Wiesbaden-Spiel auch in allen anderen Partien der bisherigen Saison.

   

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