Auch DFB-Bundesgericht bestätigt Punktabzug für den KFC
Nach dem Spielausschuss und dem Präsidium des DFB hat als letzte Distanz nun auch das DFB-Bundesgericht den Punktabzug für den KFC Uerdingen bestätigt und eine entsprechende Beschwerde der Krefelder abgewiesen.
KFC bleibt auf Platz 18
Damit bleibt der KFC, der am 21. Januar Insolvenz angemeldet hatte, bei 33 Punkten aus 32 Spielen und belegt damit den 18. Tabellenplatz. Achim Späth als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts erklärt: "Wenn ein Verein Insolvenz anmeldet oder anmelden muss, hat dies laut Spielordnung einen Punktabzug zur Folge. Diese spieltechnische Korrektur ist erforderlich, um die Chancengleichheit zu den Vereinen zu erhalten, die mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln so wirtschaften, dass sie nicht in Insolvenz geraten." Grundlage des Punktabzugs ist Paragraph 6 Nr. 6b der DFB-Spielordnung – darin heißt es: "Beantragt ein Klub der 3. Liga die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen sich, werden der ersten Mannschaft in der Saison 2020/2021 drei Punkte aberkannt."
Eigentlich neun Punkte Abzug
Normalerweise geht die Beantragung einer Insolvenz mit einem Abzug von neun Punkten einher, doch aufgrund der Corona-Krise hatte der DFB im April 2020 beschlossen, in der Saison 2020/21 nur drei Punkte abzuziehen. In der vergangenen Spielzeit waren Punktabzüge im Insolvenzfall komplett aufgehoben, wovon der 1. FC Kaiserslautern profitierte. Ab der kommenden Serie gilt wieder die ursprüngliche Regelung. Wie der KFC den Einspruch begründet hatte, ist nicht bekannt. Ebenso offen ist, ob der Klub nun möglicherweise vor ein ziviles Gericht ziehen wird.