Verbandsgericht kippt Pokal-Lösung in Sachsen-Anhalt

Weil die Amateurteams in Sachsen-Anhalt seit Ende Oktober aufgrund des Lockdowns nicht mehr trainieren dürfen, hatte der Fußballverband Sachsen-Anhalt (FSA) Mitte April beschlossen, den Landespokal einzufrieren und den Teilnehmer am DFB-Pokal durch ein Qualifikationsspiel zwischen dem 1. FC Magdeburg und dem Halleschen FC ermitteln zu lassen. Diese Lösung hat das Verbandsgericht am Freitag jedoch gekippt.

Siebtligist klagte – und bekam Recht

Demnach wird der Beschluss des Verbandsvorstandes aufgehoben, zitiert die "Volksstimme" aus dem Urteil. Zuvor hatte Siebtligist SV Graf Zeppelin Abtsdorf gegen den Beschluss geklagt, weil die Verteilung der Pokal-Gelder aus Sicht des Klubs nicht gerecht sei. Der Verband hatte nach "MDR"-Angaben vorgeschlagen, dass 25 Prozent der Erlöse aus der ersten Runde des DFB-Pokals (rund 130.000 Euro) verteilt werden sollen, dazu noch einmal 25 Prozent der Erträge im nächsten Jahr. Halle und Magdeburg sollen zudem zugesichert haben, dass sie bei Erreichen der zweiten Runde noch einmal 15 Prozent der Erlöse an die anderen Vereine abtreten. Für Abtsdorf war dies aber nicht hinnehmbar: "Die 25 Prozent gibt es sowieso. Wir möchten, dass der Gewinner einen Teil der 130.000 Euro abgibt." Konkret gefordert sind 3 Prozent.

Entsprechend ging der Siebtligist juristisch dagegen vor – und bekam Recht. In der Urteilsbegründung heißt es: "Der vom Berufungsführer angefochtene Beschluss vom 23.04.2021 des Verbandsvorstandes FSA weist durchgreifende Mängel auf, indem in dem Beschluss keinerlei Abwägung vorgenommen wird." Weder der Beschlussvorlage noch dem Beschluss selbst sowie auch nicht den Ausführungen des Berufungsgegners im sportgerichtlichen Verfahren könne entnommen werden, "auf welcher Grundlage und auf welche Erwägungen der Verbandsvorstand seine Entscheidung gestützt und sein insoweit bestehendes Ermessen ausgeübt hat".

Auch weist das Verbandsgericht darauf hin, "dass die Ermächtigungsgrundlage des außerordentlichen Verbandstages vom 12.06.2020 den Vorstand nicht berechtigt, ohne jedwede Erwägung und/oder Ausübung von Ermessen über die Interessen des Berufungsführers hinwegzusehen. Aus den vorgenannten Gründen ist der eingelegte Rechtsbehelf im tenorierten Umfang erfolgt."

Spiel soll stattfinden

Dem "MDR" zufolge will das Verbandspräsidium die für Samstag geplante Partie zwischen Magdeburg und Halle zwar stattfinden lassen, doch ob sie einen sportlichen Wert haben wird, scheint vorerst fraglich. Der Fall geht nun zunächst vor das Schiedsgericht des Verbandes. Das Sportgericht hatte das Einfrieren des Landespokals vor einer Woche noch für rechtskonform erklärt. Knapp vier Wochen bleiben dem FSA noch, um bis zum Ablauf der Frist am 1. Juli den DFB-Pokal-Teilnehmer zu benennen. Andernfalls findet der Pokal ohne ein Team aus Sachsen-Anhalt statt.

   

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