Berufung eingelegt: Wie es im Fall Dennis Erdmann jetzt weitergeht

Eine Sperre von acht Wochen und eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro: Das ist das Urteil des DFB-Sportgerichts im Fall Dennis Erdmann. Der 1. FC Saarbrücken hat jedoch umgehend Berufung eingelegt. Wie es nun weitergeht.

DFB sieht Vorwürfe bestätigt

Als der FCS vor einer Woche seine Stellungnahme beim DFB-Sportgericht eingereicht hatte, zeigte sich Pressesprecher Peter Müller noch zuversichtlich, einen Freispruch erreichen zu können: "Wir wollen und werden die ungerechtfertigten Vorwürfe gegen Dennis widerlegen." Dazu benannte der Klub mehrere Zeugen, die Erdmann allesamt entlasteten. Doch das Sportgericht unter der Leitung von Stephan Oberholz sah die Vorwürfe gegen den 31-Jährigen, mehrere Gegenspieler mit rassistischen Äußerungen wie "Deine Eltern sollen zurück nach Ghana paddeln" beleidigt zu haben, aufgrund der Zeugenaussagen von Sirlord Conteh, Leon Bell Bell und Amara Condé am 2. September bestätigt – und sprach Erdmann schuldig.

"Dass der Schiedsrichter oder andere Saarbrücker Spieler die Äußerungen von Spieler Erdmann nicht wahrgenommen haben, bedeutet nicht, dass diese nicht gefallen sind", so Oberholz. "Für bewusste Falschaussagen aller Magdeburger Zeugen und einen Komplott gegen Dennis Erdmann liegen keine Anhaltspunkte vor."

FCS kritisiert Urteil

Der 1. FC Saarbrücken sieht das anders, hat unmittelbar nach dem Urteil Berufung eingelegt und rechnet sich dabei "große Chancen" aus, wie Müller nach der Verhandlung am Montag gegenüber "Saarnews" erklärte: "Das Gericht hat in seiner Begründung praktisch zugegeben, dass der Hauptbelastungszeuge Baris Atik unglaubwürdig ist." Zur Erklärung: Im Laufe der Anhörung am Montag hatte sich herausgestellt, dass Atik die möglichen rassistischen Beleidigungen gegen Amara Condé gar nicht selbst mitbekommen hatte.

Zudem steht die Frage im Raum, warum er sich beim Schiedsrichter zwar über Beleidigungen beschwert habe, nicht aber über die rassistischen Äußerungen, die gefallen sein sollen. Für das Gericht war diese Tatsache jedoch nachrangig, da es die Aussagen der übrigen drei Magdeburger Spieler als glaubhaft bewertete. Gleiches gilt aber auch für die Aussagen der FCS-Zeugen. Genau hier wollen die Saarländer im Rahmen des Berufungsverfahrens nun ansetzen: "Die mündliche Begründung des Urteils gibt berechtigten Anlass dazu, dass wir gegenüber dem nächsthöheren Gericht gute Argumente haben", so Müller.

Verhandlung vor dem Bundesgericht

Erdmann-Anwalt Horst Kletke sprach derweil von "Widersprüchen bei der mündlichen Urteilsbegründung". Seinem Eindruck nach seien die Richter mit der Entscheidung "nicht ganz glücklich" gewesen: "Denn wenn man zurecht einen der Belastungszeugen als nicht glaubwürdig darstellt, und wir im Vorfeld so etwas ähnliches wie eine Komplett-Verabredung hatten (Atik soll beim Abschlusstraining zu Condé gesagt haben: 'Heute Abend treten wir dem Erdmann die Bänder durch', d. Red.), ist es schon schwierig, dass alles so zur Seite zu stellen." Entsprechend könne er das Urteil nicht mittragen, sodass es nun im Rahmen eines Berufungsverfahrens vor das DFB-Bundesgericht geht.

Ein Termin für die erneute Verhandlung steht noch nicht fest, Kletke rechnet damit, dass es in etwa drei bis vier Wochen dazu kommen wird. So lange wird Erdmann allerdings gesperrt bleiben, nachdem er schon die letzten beiden Partien verpasst hatte. Zwar kündigte Müller an, eine vorzeitige Aufhebung der Sperre beantragen zu wollen, doch die Erfolgsaussichten dürften eher gering sein. Sollte auch das Bundesgericht den 31-Jährigen für schuldig befinden, könnten Erdmann und der FCS vor ein ziviles Gericht ziehen. Dann würde es aber wohl nicht mehr um die Sperre gehen, die zum Zeitpunkt der Verhandlung vermutlich längst abgesessen wäre, sondern um den Ruf des Abwehrspielers, der durch die Anschuldigungen Schaden genommen hat.

   

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