Mix aus 3G und 2G: BTSV künftig vor bis zu 20.000 Fans
Eintracht Braunschweig setzt zunächst für die kommenden beiden Heimspiele gegen Borussia Dortmund II (16. Oktober) und den SV Wehen Wiesbaden (30. Oktober) auf einen Mix aus 3G und 2G – und darf dadurch bis zu 20.298 Zuschauer begrüßen. Das entspricht einer Auslastung von 87 Prozent.
Schritt zurück in Richtung Normalität
"Wir freuen uns sehr, dass wir nach vielen Monaten der Einschränkungen damit einen großen Schritt zurück in Richtung Normalität machen können und somit dem Stadionerlebnis, wie wir es alle kennen und lieben, wieder ein erhebliches Stück näherkommen", sagt Wolfram Benz als Sprecher der Geschäftsführung. Die Festlegung auf die Mischung von 2G und 3G erfolge auf Grundlage der aktuellen Verordnung des Landes Niedersachsen nach einem guten und intensiven Austausch mit den Fans. "Oberste Priorität hatte für uns dabei, so vielen Fans wie möglich die Chance zu geben, bei unseren Heimspielen live im Stadion dabei zu sein", so Brenz.
Konkret sieht das neue Hygienekonzept so aus: Auf der Haupttribüne, der Gegengeraden und in der Südkurve gilt ab sofort das 2G-Modell. Hier erhalten nur Fans Zugang, die geimpft oder genesen sind. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Mit dieser Regelung ist wieder eine hundertprozentige Auslastung in diesen Bereichen des Stadions möglich und die Maskenpflicht sowie die Einhaltung der Abstandsregeln entfallen.
Nordkurve und Gästebereich: 3G
In der Nordkurve sowie im Gastbereich gilt weiterhin das 3G-Modell. Das bedeutet, dass hier neben Geimpften oder Genesenen auch alle Fans mit einem tagesaktuellen Schnelltest die Heimspiele der Löwen verfolgen können. In diesen Bereichen gelten weiterhin die bekannten Abstandsregelungen und es herrscht weiterhin Maskenpflicht bis zum Platz. Im Stehplatzbereich des Gästeblocks herrscht zudem auch während des Spiels Maskenpflicht.
Das überarbeitete Hygienekonzept beinhaltet auch Anpassungen bei der Ticketvergabe. Ab dem Heimspiel gegen Borussia Dortmund II können pro Person bis zu sechs Tickets erworben werden. Die Personalisierung der Tickets ist jedoch weiterhin erforderlich, allerdings nur noch für den Käufer der Karten. Dieser muss die Kontaktdaten der anderen Ticketnutzer drei Wochen vorhalten und auf Verlangen dem Gesundheitsamt vorlegen.