Nach dem Spielabbruch in Duisburg: Wie es jetzt weitergeht
Der MSV Duisburg und der VfL Osnabrück sind sich einig: die am Sonntag abgebrochene Partie soll wiederholt werden – auch, um ein Zeichen gegen Rassismus setzen zu können. Der Ball liegt nun beim DFB, eine Entscheidung ist noch nicht gefallen. liga3-online.de erklärt, wie es nun weitergeht.
Vier Szenarien möglich
Wie ist der aktuelle Stand der Ermittlungen?
Wie die Polizei auf Anfrage von liga3-online.de am Montag bestätigte, habe der beschuldigte MSV-Fan – ein 55-jähriger Mann – im Rahmen der Vernehmung eingeräumt, "Du Affe kannst eh keine Ecken schießen" gerufen zu haben. Allerdings habe er damit nicht den dunkelhäutigen Aaron Opoku, sondern Florian Kleinhansl gemeint, der zu diesem Zeitpunkt neben Opoku stand und gerade die Ecke ausführen wollte. Zeugen, die nach eigenen Angaben im entsprechenden Block gesessen und den Vorfall hautnah mitbekommen haben wollen, bestätigten das. Sollte das tatsächlich stimmen, wäre der Rassismus-Vorwurf vom Tisch. Was allerdings dagegen spricht: In der 15. Minute hatte Opoku eine Ecke geschlagen, der Ball flog dabei allerdings ins Toraus, sodass der Ruf gegen den 22-Jährigen Sinn ergeben würde. Und was ebenfalls hinzukommt: Selbst wenn der Tatverdächtige den Spruch nicht in Richtung von Opoku gemeint haben sollte, hat er in Kauf genommen, dass es so rüberkommen könnte. Und Opoku hat es so auch aufgefasst, ebenso Linienrichter und Schiedsrichter.
Noch herrscht Unklarheit darüber, ob es neben dem Ruf auch zu Affenlauten gekommen ist. Diese hatte Schiedsrichter Nicolas Winter nach der Partie zu Protokoll gegeben, nachdem ihm Opoku und Linienrichter Fabian Schneider davon berichtet hatten. Die Polizei konnte Affenlaute am Montag allerdings "nicht bestätigten", auch Fans, die im entsprechenden Block saßen, wollen keine Affenlaute gehört haben. Die Polizei will nun über die Befragung weiterer Zeugen und Sichtung von Videos ermitteln, ob es Affenlaute gegeben hat.
Welche Szenarien sind nach dem Abbruch der Partie möglich?
Gemäß Paragraph 18 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB sind vier Szenarien möglich: Ein Wiederholungsspiel oder eine Wertung für eine der beiden Mannschaften. Denkbar wäre aber auch, das Spiel für beide Mannschaften als verloren zu werten. Entscheidend für eine Wertung am grünen Tisch ist die Frage, wer die Schuld am Abbruch trägt. Sollte der MSV Duisburg aufgrund der rassistischen Äußerung des MSV-Anhängers vom Sportgericht als Verschulder des Abbruchs angesehen werden, würde die Partie mit 2:0 für den VfL gewertet werden. Für den Fall, dass der DFB den VfL die Schuld für den Abbruch zuschreibt, weil er beschlossen hatte, nicht mehr weiterspielen zu wollen, würde es eine 2:0-Wertung zugunsten der Zebras geben.
Was in Paragraph 18 jedoch nicht konkret geregelt wurde, ist die Rechtsfolge für den Fall, dass beide Vereine gleichermaßen den Abbruch zu verantworten haben. Und das könnte am Sonntag möglicherweise so gewesen sein, etwa in Form einer gemeinsamen Absprache. Sollte sich das bestätigten und sich die Schuld für den Abbruch auf beide Seiten verteilen, würde es auf ein Wiederholungsspiel hinauslaufen. Das ist auch der Wunsch beider Vereine. Es wäre aus sportlicher Sicht die fairste Lösung.
Würde das Spiel komplett wiederholt werden?
Ja. Zwar wurde die Partie beim Stand von 0:0 in der 32. Minuten erst unter- und dann abgebrochen, die DFB-Stauten sehen jedoch eine Wiederholung des kompletten Spiels vor.
Entscheidung wohl erst nach Weihnachten
Wann fällt eine Entscheidung?
Am Montag sind beide Vereine vom Kontrollausschuss zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden. Sobald diese vorliegt, wird sich das DFB-Sportgericht mit der Angelegenheit befassen. Ob das noch vor Weihnachten passiert, ist allerdings offen und wird auch davon abhängen, wann die Stellungnahmen beim DFB eintreffen. Wahrscheinlicher ist, dass die Entscheidung frühestens in der kommenden Woche, eher noch im neuen Jahr fällt.
Könnte nach der Entscheidung Einspruch eingelegt werden?
Ja. Dann würde sich das Sportgericht erneut mit dem Fall befassen. Sollte auch gegen diese Entscheidung Einspruch eingelegt werden, würde es in nächster Instanz vor dem Bundesgericht weitergehen.
Droht dem MSV Duisburg wegen der rassistischen Äußerung eine Strafe?
Sollte es der DFB als erwiesen ansehen, dass sich der Tatverdächtige rassistisch geäußert hat, muss der MSV Duisburg mit einer Geldstrafe rechnen. Dass der Tatverdächtige direkt identifiziert worden ist, wird sich aber strafmildernd auswirken. Die Geldstrafe könnte der MSV dann auf den Fan umlegen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es auf eine Geldstrafe hinauslaufen wird, ist indes relativ hoch, schließlich dürfte Schiedsrichter Nicolas Winter die Affenlaute auch im Sonderbericht vermerkt haben. Auf dieser Basis wird das Sportgericht ein Urteil fällen.
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