MSV-Einspruch gegen BVB-Spiel: "Haben gute Karten"
In erster Instanz hatte das DFB-Sportgericht am Montag den Einspruch des MSV Duisburg gegen die Wertung des Duells mit Borussia Dortmund II (1:3) vom 6. Februar als "in der Sache nicht begründet" abgewiesen. Doch die Zebras haben erneut Einspruch eingelegt – und sehen sich mit "guten Karten" im Recht.
Mündliche Verhandlung beantragt
Hätte BVB-Kapitän Franz Pfanne bei der Partie in Duisburg am 6. Februar aufgrund einer Gelb-Sperre nicht spielen dürfen? Das ist die Frage, um die es geht. Für den MSV ist die Sache klar: Weil Pfanne direkt vor der Partie bei den Zebras seine fünfte gelbe Karte gesehen hatte, sei er nicht spielberechtigt gewesen. Entsprechend lag nach Auffassung des MSV ein Regelverstoß der Dortmunder vor.
Das DFB-Sportgericht sah das in erster Instanz jedoch anders und verwies darauf, dass für den 27-Jährigen in den im DFBnet veröffentlichten Spielberichten vor dem Spiel gegen Duisburg lediglich vier gelbe Karten vermerkt waren. Die Diskrepanz ergibt sich daraus, dass Pfanne beim Spiel gegen den SV Meppen am 6. November eine gelbe Karte gesehen hatte, die im Nachgang aber nicht bei ihm, sondern bei Mitspieler Maik Amedick eingetragen worden war. Dabei war der 19-Jährige gegen die Emsländer gar nicht zum Einsatz gekommen. Ein schuldhaftes Einsetzen eines nicht spielberechtigten Akteurs sei dem BVB nicht vorzuwerfen, so der DFB. Zumal sich der BVB vor dem Duisburg-Spiel bei der DFB-Spielleitung eine Bestätigung dafür eingeholt hatte, dass Pfanne ausweislich der Spielberichte bislang vier gelbe Karten erhalten hatte – und somit spielberechtigt war.
Der MSV hält dagegen: "Unserer Ansicht nach hat der DFB bei seinem Urteil nicht berücksichtigt, dass jeder Klub für die ordnungsgemäße Kontrolle persönlicher Strafen verantwortlich ist", sagte Geschäftsführer Thomas Wulf am Montag. Entsprechend legte der Klub erneut Einspruch ein und beantragte eine mündliche Verhandlung – auch unter Hinzunahme von Zeugen im Rahmen einer Beweisaufnahme. Diese habe der DFB aber abgelehnt, wie Geschäftsführer Peter Mohnhaupt am Donnerstag ausführte: "Und zwar mit der Begründung, dass es einen unstreitigen Sachverhalt gebe. Das sehen wir kategorisch anders. Wir haben daher erneut Einspruch eingelegt, weil wir der Meinung sind, dass der Sachverhalt sehr wohl streitig ist."
"Werden alle Rechtsmittel ausschöpfen"
Die Zebras sind der Auffassung, "dass allein der Paragraph 43 der Spielordnung zählt. Dort ist das einzige Kriterium für die fünfte gelbe Karte das Vorweisen des Schiedsrichters gegenüber dem jeweiligen Spieler. Darauf hat der DFB bisher wenig Bezug genommen und sich nur auf Verfahrensordnungen bezogen. Wir werden auf eine mündliche Verhandlung bestehen", so der MSV-Geschäftsführer. "Wir werden alle Rechtsmittel ausschöpfen, bis der Prozess zu Ende geführt worden ist und dafür kämpfen, dass der MSV das Recht zugesprochen bekommt. Denn das sehen wir ganz klar bei uns. Wir haben gute Karten in der Hand."
Dem Geschäftsführer zufolge soll es Urteile auf Landesverbandsebene geben, die die Position des MSV untermauern und als Präzedenzfälle dienen würden. "Dort ist so entschieden worden, dass der Verein die Verantwortung dafür trägt, seine fünften gelben Karten nachzuhalten und dass eben nicht relevant ist, was im Spielberichtsbogen oder DFB-Net steht." Nun liegt der Ball beim DFB. Ob und wann es zu einer mündlichen Verhandlung kommen wird, ist noch offen. Sollten die Zebras tatsächlich Recht bekommen, würde die Partie mit 2:0 für den MSV gewertet werden. Es wären drei immens wichtige Punkte im Abstiegskampf. "Ich bin zwar überzeugt davon, dass wir diese Punkte nicht brauchen, um in der Liga zu bleiben, aber wenn Umstände hinzukommen, die uns den Weg erleichtern, nehmen wir das gerne mit", so Mohnhaupt. Sollte das DFB-Sportgericht das Urteil bestätigten, könnte der Spielverein in nächster Instanz vor das DFB-Bundesgericht ziehen. Anschließend wäre noch der Gang vor ein ziviles Gericht möglich, was Monhaupt nicht ausschließen wollte.