MSV Duisburg: Kein weiterer Einspruch gegen BVB-Spiel
Gleich dreimal war der MSV Duisburg mit seinem Einspruch gegen die Wertung des BVB-Spiels vom 6. Februar (1:3) gescheitert, nun hat der Klub das Urteil akzeptiert – wenn auch zähneknirschend.
Streitpunkt Gelb-Sperre
Hätte BVB-Kapitän Franz Pfanne bei der Partie in Duisburg am 6. Februar aufgrund einer Gelb-Sperre nicht spielen dürfen? Das war die zentrale Frage in dieser Angelegenheit. Für den MSV war die Sache klar: Weil der 27-Jährige direkt vor der Partie bei den Zebras seine fünfte gelbe Karte gesehen hatte, war er nicht spielberechtigt. Entsprechend lag nach Auffassung des MSV ein Regelverstoß der Dortmunder vor.
Doch wohl das Sportgericht als auch das Bundesgereicht des DFB sahen das anders und betonten jeweils, dass "keine Mitwirkung eines nicht einsatzberechtigen Spielers vorgelegen" habe. Für Pfanne seien in den im DFBnet veröffentlichten Spielberichten vor dem Spiel gegen Duisburg lediglich vier gelbe Karten vermerkt. Die Diskrepanz ergibt sich daraus, dass der BVB-Kapitän beim Spiel gegen den SV Meppen am 6. November eine gelbe Karte gesehen hatte, die aber nicht bei ihm, sondern bei Mitspieler Maik Amedick eingetragen wurde. Beanstandet worden war das im Nachgang allerdings nicht, sodass die Eintragungen im Spielbericht nach den geltenden Regeln rechtskräftig wurden.
Ein schuldhaftes Einsetzen eines nicht spielberechtigten Akteurs sei den Dortmundern nicht vorzuwerfen, so der DFB. Zumal sich der BVB vor dem Duisburg-Spiel bei der DFB-Spielleitung eine Bestätigung dafür eingeholt hatte, dass Pfanne ausweislich der Spielberichte bislang vier gelbe Karten erhalten hatte – und somit spielberechtigt war.
"Bitterer Beigeschmack"
Gleich dreimal war der MSV dagegen vorgegangen und hatte sich bis vor das DFB-Bundesgericht geklagt – ohne Erfolg. Weil der Vereine damit "alle Rechtsmittel ausgeschöpft" habe und "keine weiteren Möglichkeiten" mehr sieht, akzeptieren die Zebras das Urteil nun – "auch wenn es die Realität auf dem Platz außen vor lässt und einen bitteren Beigeschmack hat", sagt Geschäftsführer Thomas Wulf. Doch weitere juristische Schritte zur FIFA oder vor ordentliche Gerichte "werden eine monate-, wenn nicht sogar jahrelange Aufarbeitung nach sich ziehen und kein befriedigendes Ergebnis erbringen, dass noch Einfluss auf die jetzige Situation hat", so Wulf, der sich zuletzt noch sicher war, den Rechtsstreit gewinnen zu können.
Die Kritik des Vereins: "Der DFB hat noch einmal in seinen Urteilsbegründungen betont, nur die am Spiel beteiligten Vereine und der Schiedsrichter dürften Korrekturen vornehmen. Heißt: Selbst wenn uns die Falsch-Eintragung aufgefallen wäre, hätte wir keine Möglichkeit eines Protestes gehabt. Das Aufzeigen, wie der DFB das Verhindern solcher – hoffentlich nicht Saison-entscheidenden – Fehler, so menschlich sie auch sein mögen, vermeiden will, hat der Verband leider bislang vermissen lassen."