Heute Gerichtstermin beim DFB: Dynamo droht harte Strafe

Bei Dynamo Dresden laufen die Vorbereitungen auf den Start der neuen Saison auf Hochtouren. Am heutigen Montag werden die Sachsen aber noch mal von der vergangenen Spielzeit eingeholt. Ab 12:30 Uhr verhandelt das DFB-Sportgericht verschiedene Vorfälle unsportlichen Verhaltens der Fans. Es droht eine harte Strafe.

Dynamo-Anhänger stürmten Kabinentrakt

231.000 Euro beim 1. FC Köln, 156.000 Euro bei Union Berlin und 107.000 Euro beim Hamburger SV: Das DFB-Sportgericht hat zahlreiche Klubs in den letzten Wochen mit drastischen Geldstrafen belegt, weil deren Fans zum Teil massenhaft Pyrotechnik gezündet hatten. Auffällig jedoch: Zu mündlichen Verhandlungen gegen die aufgezählten Vereine war es nicht gekommen. Bei Dynamo ist das nun anders – wegen der "grundsätzlichen Bedeutung der Verfahren" und zur "ordnungsgemäßen Aufklärung der Sachverhalte", wie der DFB schreibt. Um 12:30 Uhr beginnt die Verhandlung im neuen DFB-Campus, das Urteil wird für den Nachmittag erwartet.

Konkret geht es um die Vorfälle bei den Spielen gegen Schalke 04 (1. April) und den 1. FC Kaiserslautern (20. und 24. Mai). Bei allen drei Partien hatten Dynamo-Fans eine beträchtliche Anzahl von pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt. Negativer Höhepunkt war das Rückspiel der Relegation, das in der Schlussphase für sieben Minuten unterbrochen werden musste, nachdem zahlreiche Leuchtraketen auf den Platz geflogen waren. Nach der Partie hatte einige Anhänger zudem den Kabinentrakt gestürmt und waren in den Mannschaftsbus vorgedrungen. Geschäftsführer Jürgen Wehlend hatte die Vorfälle als "völlig inakzeptabel" bezeichnet und vom Überschreiten einer "klaren Grenze" gesprochen.

Geldstrafe mit (Teil-)Ausschluss der Fans?

Angesichts der Masse an Pyrotechnik muss Dynamo mit einer Geldstrafe jenseits einer Summe von 100.000 Euro rechnen. Denn jeder einzelne Bengalo kostet gemäß des Strafenkatalogs für einen Verein der 2. Liga 600 Euro. Landet Pyrotechnik auf dem Platz, werden pro Gegenstand 1.500 Euro fällig. Bei einer Spielunterbrechung länger als fünf Minuten – so wie im Rückspiel der Relegation -, erhöht sich die Strafe für das Vergehen um das Doppelte.

Dass die Vorfälle bei einem mündlichen Termin verhandelt werden, lässt den Schluss zu, dass es nicht bei einer Geldstrafe bleiben könnte. Droht den Sachsen möglicherweise ein Teilausschluss der Fans beim ersten Heimspiel gegen 1860 München am 23. Juli? Oder gar eine noch härtere Strafe wie ein Geisterspiel? Es wird ein spannender Tag für Dynamo. Der 1. FC Kaiserslautern ist für das Abbrennen von Pyrotechnik in den Relegationsspielen übrigens mit einer Summe von 56.000 Euro zur Kasse gebeten worden. Zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Sportgericht war es dabei nicht gekommen.

   

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