FSV Zwickau: Bierwerfer erhält Stadionverbot
Wenn der FSV Zwickau am Samstag (14 Uhr) auf den SV Waldhof Mannheim trifft, wird der Bierwerfer aus der Partie gegen Rot-Weiss Essen nicht im Stadion sein.
Dauer des Stadionverbots noch offen
Wie Vorstandssprecher Frank Fischer gegenüber der "Freien Presse" erklärte, habe der Mann – es handelt sich dabei um einen Sponsor – ein Stadionverbot erhalten. Wie lange das Stadionverbot gilt, ist noch offen, da es sich um ein schwebendes Verfahren handelt.
Angesichts der Tatsache, dass der Sponsor dem FSV Zwickau mit seiner Aktion einen erheblichen Schaden zugefügt hat, dürfte es aber auf ein mehrjähriges Stadionverbot hinauslaufen. Laut den DFB-Richtlinien zur "einheitlichen Behandlung von Stadionverboten" beträgt die Höchstdauer derzeit drei Jahre. Es gab aber auch schon Fälle, in denen ein lebenslanges Stadionverbot ausgesprochen wurde. Unter anderem der FC Bayern München hatte 2021 ein solches verhängt.
FSV wird Sponsor wohl in Regress nehmen
Darüber hinaus muss der Bierwerfer damit rechnen, vom FSV Zwickau in Regress genommen zu werden, sobald die Höhe der Geldstrafe für den Spielabbruch feststeht. Bis zu 100.000 Euro sind gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB möglich, sodass seine Aktion auch für ihn persönlich ein teures Nachspiel haben wird. Zudem könnte sie auch zivilrechtliche Konsequenzen haben, erstattete die Polizei doch Anzeige wegen Körperverletzung und ermittelt nun.
Reue hatte er im Nachgang nicht gezeigt, sondern stattdessen dem Schiedsrichter sowie dem FSV eine Mitschuld an seinem Verhalten gegeben. Der DFB wertete die abgebrochene Partie am Dienstag wie erwartet mit 2:0 für RWE, sodass die Schwäne angesichts von sieben Punkten Rückstand auf das rettende Ufer bei nur noch vier ausstehenden Spielen kaum noch zu retten sind.