Bierwerfer von Zwickau erhält auch unbefristetes Hausverbot

Neben einem Stadionverbot hat der Bierwerfer von Zwickau zudem ein Hausverbot für die GGZ-Arena erhalten – und zwar unbefristet.

Stadionverbot gilt für drei Jahre

Ausgesprochen wurde dieses durch die Betreibergesellschaft der GGZ-Arena, wie ein Sprecher gegenüber der "Freien Presse" bestätigte. Demnach darf der Mann das Gelände der Arena nicht nur zu Spielen, sondern prinzipiell nicht mehr betreten. Gut möglich also, dass er die GGZ-Arena nie mehr von innen sehen wird. Das Stadionverbot gilt unterdessen für die Höchstdauer von drei Jahren und hat in allen deutschen Stadien von der Bundesliga bis zur Regionalliga Bestand.

RWE-Spieler erlitt wohl Prellung

Unterdessen sind neue Details zum Angriff auf einen Essener Spieler beim Gang in die Kabine in Zwickau bekanntgeworden. Laut der Zeitung soll es im Spielertunnel zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen einem Akteur von Rot-Weiss Essen und Zwickauer Spielern gekommen sein. In diese habe sich ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes eingemischt und den Essener Spieler angeblich körperlich bedrängt, sodass er eine Prellung erlitten habe. Der Spieler erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei, dieses ermittelt nun wegen Körperverletzung. Um welchen Akteur es sich handelt, ist nicht bekannt.

   

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