Anruf mit Folgen: Ex-RWE-Keeper Koczor für acht Wochen gesperrt

Das DFB-Sportgericht hat Ex-RWE-Keeper Raphael Koczor, der mittlerweile für Landesligist FC Kray spielt, wegen eines unsportlichen Verhaltens am Freitag mit einer Sperre und einem Funktionsverbot von acht Wochen belegt. Hintergrund ist ein Vorfall aus der vergangenen Saison, als der Torhüter noch für Rot-Weiss Essen spielte.

Anruf bei Oldenburgs Appiah

Auch wenn er nicht zum Einsatz gekommen war: Das Auswärtsspiel von Rot-Weiss Essen in Halle am 20. Mai hat für Raphael Koczor nun ein Nachspiel. Was war passiert? Nach DFB-Angaben hatte Koczor im Vorfeld des Spiels bei Marcel Appiah vom damaligen Liga-Konkurrenten VfB Oldenburg angerufen und bei dessen Rückruf unter anderem sinngemäß gefragt, ob "Oldenburg sich schon etwas überlegt habe, wenn sich Rot-Weiss Essen in Halle reinhaut und gewinnt".

Brisant war das vor allem deswegen, weil der Hallesche FC und der VfB Oldenburg zu diesem Zeitpunkt beide noch gegen den Abstieg kämpften. Halle gewann die Partie mit 2:0, wodurch der VfB so gut wie abgestiegen war. Koczor stand an diesem Tag nicht im Kader und wurde von RWE auch in der gesamten Drittliga-Spielzeit 2022/2023 nicht eingesetzt.

"Beeinträchtigung des Sportwettbewerbs"

Am Freitag kam es in der Angelegenheit nun zu einer mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht. Für Torsten Becker, der die Verhandlung leitete, stand im Anschluss an die Anhörung von Raphael Koczor fest, dass er die von ihm "eventuell nicht beabsichtigte Wahrnehmung seiner Anfrage" als "Beeinträchtigung des Sportwettbewerbs billigend in Kauf" genommen habe. Von versuchter Spielmanipulation ist zwar nicht mehr die Rede, allerdings wirft ihm der DFB unsportliches Verhalten vor.

Die Folge: Das Sportgericht hat den Keeper mit einer Sperre und einem Funktionsverbot von acht Wochen belegt. Während des Funktionsverbots ist es Koczor nicht erlaubt, ein Amt oder eine Tätigkeit im DFB, seinen Mitgliedsverbänden oder deren Vereinen auszuüben, zum Beispiel als Trainer oder Scout. Von der Spielsperre sind vier Wochen direkt zu verbüßen, während die restlichen vier Wochen bis zum 31. Dezember 2024 zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Spieler hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. RWE hat unterdessen keine Strafe zu befürchten.

   

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