DFB-Sportgericht verhandelt Aue-Einspruch gegen Geldstrafe
Weil Fans beim Heimspiel gegen den MSV Duisburg am 9. Dezember im Rahmen einer Choreo 100 Handfackeln entzündet hatte, war der FC Erzgebirge Aue Ende Juni vom DFB-Sportgericht mit einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro belegt worden. Die Veilchen legten jedoch Einspruch ein, sodass es nun zu einer Verhandlung vor dem Sportgericht kommt.
14. August, 13 Uhr
Diese findet am Mittwoch, den 14. August ab 13 Uhr statt. Geleitet wird die Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt von Georg Schierholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts. Die Veilchen hoffen auf eine Reduzierung der Geldstrafe.