DFB belegt Sandhausen, BVB II, Aachen und 1860 mit Geldstrafen
Das DFB-Sportgericht hat den SV Sandhausen, die U23 des BVB, Alemannia Aachen und 1860 München jeweils mit Geldstrafen belegt.
Geldstrafe für unerlaubte Rückenwerbung im DFB-Pokal
Allein für den SVS werden 7.185 Euro fällig. Zum einen, weil Fans beim Pokalspiel gegen den 1. FC Köln am 18. August fünf pyrotechnische Gegenstände gezündet hatte und die Partie daraufhin für zwei Minuten unterbrochen werden musste (2.185 Euro). Zum anderen, weil die Kurpfälzer in der Pokalpartie unerlaubterweise mit Rückenwerbung auf den Trikots aufgelaufen waren. In der 3. Liga ist diese zugelassen, im DFB-Pokal jedoch nicht. 5.000 Euro werden dafür fällig.
Der BVB muss 5.250 Euro zahlen, nachdem Anhänger bei der Partie gegen die SpVgg Unterhaching am 3. August insgesamt 15 bengalische Fackeln abgebrannt hatten. Während Alemannia Aachen mit 4.500 Euro wegen 15 Becherwürfen beim Pokalspiel gegen Holstein Kiel am 17. August belegt worden ist, müssen die Löwen 4.200 Euro zahlen. Damit ahndet das Sportgericht das Entzünden von zwölf bengalischen Fackeln bei der Partie in Bielefeld am 21. September.
SVS nun Fünfter der Strafentabelle
Sowohl der SVS (700 Euro) als auch Dortmund II (1.750 Euro) und 1860 München (1.400 Euro) können einen Teil der Geldstrafe für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. In der Strafentabelle steigt der SVS auf Platz 5 ein, der BVB und die Löwen sind Siebter und Aachen belegt den zehnten Platz.