Pyrotechnik: 7.000 Euro Strafe für den VfL Osnabrück
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL zur Zahlung einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt. Aufgrund des unsportlichen Verhaltens der eigenen Anhänger in drei Fällen muss der VfL insgesamt 7.000 Euro Strafe zahlen. Zurückzuführen ist dies auf die Spiele bei Holstein Kiel (19. Oktober), beim 1. FC Heidenheim (30. November) und bei Borussia Dortmund II am 14. Dezember 2013. In den genannten Fällen wurde im Osnabrücker Zuschauerblock jeweils Pyrotechnik gezündet.
Platz vier in der Strafentabelle
Die zweite Halbzeit der Partie in Heidenheim konnte wegen entsprechender Vorkommnisse gar erst mit einer Verzögerung von fünf Minuten angepfiffen werden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig. Für den VfL Osnabrück ist es zwar die erste Strafe der laufenden Saison, doch in der ligaweiten Strafentabelle rücken sie jedoch direkt auf den vierten Platz vor.
Die Strafentabelle der 3. Liga
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