Lizenz-Verwehrung für Leipzig würde Aufstiegskampf neu regeln
Am Donnerstag sorgte die Ablehnung des Einspruchs von Zweitliga-Aufsteiger RB Leipzig durch die Deutschen Fußball Liga (DFL) für viel Aufregung. Der Weg zur benötigten Lizenz für die Sachsen wird somit nicht leichter. Bis zum 28. Mai hat der Klub nun Zeit, die gestellten Forderungen seitens der DFL zu erfüllen. Doch welche Auswirkungen hätte es auf die Aufstiegsregelung, wenn Leipzig tatsächlich die Lizenzerteilung verwehrt bleibt? liga3-online.de hat die Spielordnung, genauer gesagt §55, des Deutschen Fußball-Bundes gelesen und kann dem Viertplatzierten der Dritten Liga in einem bestimmten Fall sogar etwas Hoffnung machen, unerwartet aufzusteigen.
Fall 1: Der SV Darmstadt 98 verliert in der Relegation
Sollten die Lilien in der Relegation verlieren, würde der Aufstieg in die 2. Bundesliga dennoch feststehen, da RB Leipzig nicht aufsteigt. Der Sieger der Relegation (Dresden oder Bielefeld) wäre logischerweise auch weiterhin zweitklassig. Der Tabellenvorletzte und –letzte würden in die Dritte Liga absteigen. Aus Liga 3 rückt der 1. FC Heidenheim mit den Hessen eine Spielklasse höher.
Fall 2: Der SV Darmstadt 98 gewinnt in der Relegation
Dann wäre die Mannschaft von Trainer Dirk Schuster natürlich zweitklassig. Nun kommt aber der vierte der Dritten Liga ins Spiel. Der unterlegene Tabellensechzehnte der 2. Bundesliga würde absteigen, für ihn rückt der Vierte (im Moment der SV Wehen Wiesbaden, aber auch der VfL Osnabrück und der MSV Duisburg haben noch Chancen) aus Liga 3 nach und würde unverhofft ab dem Sommer im Bundesliga-Unterhaus spielen.
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