Erfurt: 20.000 Euro Strafe wegen Pyroshow bei Stadion-Abschied
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Rot-Weiß Erfurt am Freitagnachmittag zu einer empfindlichen Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro verurteilt. Der Grund: Im Rahmen der offiziellen Verabschiedung des Steigerwaldstadions, das seit Beginn des Jahres umgebaut wird, wurde am 8. Oktober 2014 eine Pyroshow entzündet. Da das Feuerwerk erst nach dem Spiel gegen FC Groningen (1:1) kontrolliert gezündet wurde und zudem von der Stadt genehmigt war, gingen die Verantwortlichen der Erfurter davon aus, dass es sich um eine eigene Veranstaltung handelt und diese somit nicht in den Zuständigkeitsbereich des DFB fällt.
Erfurt kann innerhalb von einer Woche Einspruch einlegen
Der Verband sieht dies jedoch anders: "Bei Bundesspielen ist der Einsatz von Pyrotechnik untersagt. Darauf wurde Rot-Weiß Erfurt im Vorfeld des Spiels auch noch mal explizit hingewiesen. Hierüber hat sich der Verein hinweggesetzt, was in einem klaren Verstoß gegen die geltenden DFB-Regeln mündete", begründet Stephan Oberholz, stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts. RWE-Präsident Rolf Rombach zeigte sich in einer Pressemitteilung erschüttert über die Höhe der Summe und stellte sich in einer ersten Reaktion nach Erhalt des Urteilsspruchs die Frage, ob hier tatsächlich die Verhältnismäßigkeit gewahrt worden sei. Der Verein will nun auf der Urteilsbegründung warten und hat danach eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen. Bleibt es bei der Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro, übernehmen die Thüringer den ersten Platz in der Strafentabelle der 3. Liga.
Die Strafentabelle