Knallkörper: 2.000 Euro Strafe für den F.C. Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den F.C. Hansa Rostock zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro wegen unsportlichen Verhaltens der eigenen Fans verurteilt. Das Urteil bezieht sich auf einen Vorfall im Spiel der Kogge bei Rot-Weiß Erfurt am 13. Dezember 2014. Dort wurde in der 66.Spielminute im Rostocker Zuschauerbereich ein Knallkörper gezündet. Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. "Wir haben gerade mit größter Anstrengung und der überwältigender Unterstützung der großen Hansa-Familie die Herausforderung der DFB-Nachlizenzierung gemeistert. Jede Strafzahlung ist für den Verein sowohl monetär als auch hinsichtlich des Klub-Ansehens ein großer Schaden. Deshalb rufen wir unsere Anhänger dazu auf, sich bei den Spielen der Kogge besonnen, fair und somit im Sinne ihres F.C. Hansa Rostock zu verhalten", appelliert Rainer Friedrich, Vorstand für Stadionmanagement und Prävention beim F.C. Hansa, an die eigenen Fans.

Zweite Strafe der laufenden Saison

Für den F.C. Hansa ist es bereits die zweite Strafzahlung der laufenden Saison. Erst Mitte Oktober wurde das Zünden von Pyrotechnik in drei Fällen mit 10.000 Euro berechnet. In der Strafentabelle der 3. Liga rücken die Rostocker damit auf den zweiten Platz vor. Die Verfahren durch den DFB-Kontrollausschuss für Vorfälle im Gästeblock bei den Heimspielen der Hanseaten gegen den VfL Osnabrück am 31. Oktober 2014, gegen die SG Dynamo Dresden am 29. November 2014 und Holstein Kiel am 20. Dezember 2014 (Vorwurf: unzureichender Ordnungsdienst des F.C. Hansa Rostock) wurden derweil eingestellt.

 

Die Strafentabelle der 3. Liga

 

   

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