Nach Einspruch: DFB verhandelt Erfurter Pyro-Show erneut

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) beschäftigt sich am Montag, den 20. April ab 13:00 Uhr mit dem FC Rot-Weiß Erfurt. Konkret geht es um die Pyro-Show beim Abschiedsspiel des Steigerwaldstadions gegen den FC Groningen am 8. Oktober letzten Jahres, woraufhin die Thüringer Mitte Januar zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro verurteilt wurden. Erfurt legte mit der Begründung, die Höhe der Strafe sei unangemessen, fristgerecht Berufung ein und hofft auf eine mildere Strafe. Da das Feuerwerk erst nach Abpfiff und zudem kontrolliert gezündet wurde und von der Stadt genehmigt war, gingen die Verantwortlichen der Rot-Weißen davon aus, dass es sich um eine eigene Veranstaltung handelt und diese somit nicht in den Zuständigkeitsbereich des DFB fällt. Der Verband sah dies jedoch anders: “Bei Bundesspielen ist der Einsatz von Pyrotechnik untersagt. Darauf wurde Rot-Weiß Erfurt im Vorfeld des Spiels auch noch mal explizit hingewiesen. Hierüber hat sich der Verein hinweggesetzt, was in einem klaren Verstoß gegen die geltenden DFB-Regeln mündete." Sollte das DFB-Bundesgericht die Strafe bestätigen, halten sich die Thüringer "den Weg vor ein ordentliches Gericht vor."

 

 

   

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