Arminia und Bölstler mit außergerichtlicher Einigung

Im Vertragsstreit zwischen dem aktuellen Karlsruher Manuel Bölstler und Drittligist Arminia Bielefeld steht endlich eine Einigung bevor. Die beiden Parteien haben sich außergerichtlich geeinigt. Im Rahmen einer Pressekonferenz am Donnerstag gaben Arminia und Bölstler die Übereinkunft bekannt. "Ich denke, dass wir einen guten Kompromiss gefunden haben. Sehr wichtig ist mir, dass das in der Öffentlichkeit entstanden Bild von Manuel Bölstler als „bösem Buben" korrigiert wird"", sagte Bielefelds Geschäftsführer Marcus Uhlig auf der Pressekonferenz. 

Vertrag laut dem ersten Urteil in der 4. Liga, und somit auch in der 3. Liga gültig

Vorausgegangen war Bölstlers Degradierung in die zweite Mannschaft (damals 4. Liga) der Bielefelder in der Winterpause 2010/2011. Der damalige Coach Ewald Lienen wollte den Mittelfeldspieler damit zu einem frühzeitigen Abgang bewegen. Der "Versetzte" wollte sich aber zurück ins Training der ersten Mannschaft klagen. Am 17. Februar 2011 scheiterte Bölstler vor dem Bielefelder Arbeitsgericht, weil sein Vertrag auch für Training und Spiele der Reserve gültig sei. Spätestens mit dem Abstieg in die dritte Liga sollte der Vertrag für ungültig erklärt werden, da Arminia und Bölstler einen Einigung für die erste und zweite Liga abschlossen. Doch der bis Juni 2012 laufende Kontrakt behielt seine Gültigkeit.  Die Begründung für das Urteil war, dass der Vertrag laut dem ersten Urteil in der 4. Liga, und somit auch in der 3. Liga gültig sei. Zudem wurde argumentiert, dass es sich bei dem Abstieg um eine unzulässige auflösende Bedingung handele.

   

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