Becherwürfe: Geldstrafen für Meppen und den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Meppen und den Halleschen FC wegen des unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger jeweils mit Geldstrafen belegt.

Schiedsrichter-Assistent getroffen

Beim SV Meppen, der 2.400 Euro zahlen muss, wurde ein Vorfall aus dem Spiel gegen den SC Freiburg II am 21. Januar geahndet, als mindestens vier Geldstücke und mindestens einen gefüllter Becher aus dem Heimbereich in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen wurden. Dieser wurde auch von zumindest einem Geldstück und von Flüssigkeit aus einem Becher getroffen. Ein Becherwerfer konnte seitens des Vereins anschließend ermittelt werden, was sich strafmildernd auswirkt. Von der Geldstrafe kann der SVM bis zu 800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2023 nachzuweisen wäre.

Urteile sind rechtskräftig

Der HFC ist mit 900 Euro zur Kasse gebeten worden, nachdem beim Spiel gegen den FSV Zwickau am 28. Januar drei Becher in Richtung des Spielfeldes geworfen wurden. 300 Euro können für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden werden, was dem DFB ebenfalls bis zum 31. Juli 2023 nachzuweisen wäre. Beide Vereine haben ihrem jeweiligen Urteil zugestimmt, damit sind die Urteile rechtskräftig. In der Strafentabelle belegt der HFC mit einer Gesamtsumme von 21.150 Euro den 9. Platz, während die Emsländer mit einer Gesamtsumme von 7.400 Euro auf den 13. Platz vorrücken.

   

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