Chemnitzer FC: Drittliga-Lizenz für 2020/21 in Gefahr

Die Meldung, wonach dem Chemnitzer FC als Verein die Pleite droht, sorgte am Donnerstag für Aufsehen. Anders als von Insolvenzverwalter Klaus Siemon dargestellt, wäre allerdings auch die Drittliga-Mannschaft der Himmelblauen von einer Abwicklung des Vereins betroffen – und zwar in einem nicht unerheblichen Maße.

Vereinsauflösung würde Abstieg bedeuten

Auch wenn die Profiabteilung seit Anfang diesen Jahres in Form der "Chemnitzer FC Fußball GmbH" aus dem Verein ausgegliedert ist, droht dem CFC bei einer Auflösung des Stammvereins die Verweigerung der Lizenz für die Saison 2020/21. "Mit Auflösung oder Verlust der Rechtsfähigkeit des Muttervereins verliert die Tochtergesellschaft ihr Antragsrecht für eine Zulassung für die folgende Spielzeit", erklärte der DFB am Freitag und verwies dabei auf sein Statut: "Eine bereits erteilte Zulassung erlischt mit dem Ablauf des Spieljahres, für das sie erteilt worden ist. Eine neue Zulassung wird nicht erteilt."

Sollte der Chemnitzer FC e.V also tatsächlich abgewickelt werden, würde der CFC – selbst bei sportlichem Klassenerhalt – keine Zulassung für die neue Saison erhalten und stünde damit de facto als Absteiger fest. In diesem Fall würde der Viertletzte der Tabelle in der Liga bleiben. Zumindest die aktuelle Spielzeit ist aber nicht gefährdet, denn die vor der Saison erteilte Zulassung gilt bis zum Ende der Serie – selbst wenn der Mutterverein aufgelöst werden sollte.

An Spekulationen über mögliche Szenarien, Folgewirkungen oder Sanktionen wollte sich der DFB derweil nicht beteiligen: "Wir prüfen stets die konkreten Fälle. Aktueller Stand ist, dass der Chemnitzer FC e.V. existiert und ausreichend Jugendmannschaften vorhanden sind. Mit dem Klub steht der DFB regelmäßig in Kontakt und Austausch", hieß es auf Anfrage. Fakt ist aber, dass eine ausgegliederte Profimannschaft gemäß der "50+1"-Regel stets einen Verein als Mehrheitseigner benötigt. Das wäre nach Abwicklung des e.V. nicht mehr der Fall.

Insolvenz innerhalb der Insolvenz

Insolvenzverwalter Klaus Siemon hatte am Donnerstag erklärt, dass die Einnahmen der Chemnitzer FC e.V., der sich seit April 2018 in einem Insolvenzverfahren befindet, nicht mehr ausreichen, um die Ausgaben zu decken – es handelt sich somit um eine Insolvenz innerhalb der Insolvenz. Allein aus der Fortführung des Nachwuchsleistungszentrums würden Verluste von mindestens 220.000 Euro entstehen, so der Insolvenzverwalter. In dieser Höhe sollen Mitgliedsbeiträge fehlen. Die Schuld dafür sieht Siemon beim vom Amtsgericht Chemnitz bestellten Notvorstand. Diesem wirft der Insolvenzverwalter vor, keine "geeigneten Schritte" unternommen zu haben, um die Deckungslücke zu schließen. Es seien weder ein Finanzplan noch sonst sachgerechte Vorschläge zur Kostendeckung unterbreitet worden.

Das Vertrauensverhältnis des Insolvenzverwalters zum Notvorstand sei daher "grundlegend gestört". Siemon schimpft: "Anstatt den Insolvenzverwalter in seiner Sanierungsaufgabe zu unterstützen (…) begeht der Notvorstand Handlungen, die die Insolvenzmasse schädigen." Das Vereinsregister habe eine "schwere, nicht wieder gutzumachende Verantwortung auf sich geladen", weil es entgegen rechtlicher Verpflichtung die Interessen der Insolvenzgläubiger seiner Bestellungsentscheidung nicht berücksichtigt habe, was zwingend hätte geschehen müssen.

Gericht-Sprecherin Birgit Feuring wies die Vorwürfe gegenüber dem "MDR" derweil zurück: "Das Vereinsregister handelte, weil der Verein ohne Führung war." Der Notvorstand sei korrekt im Amt: "Die Kompetenz des Notvorstandes ist die Einberufung einer Mitgliederversammlung, damit ein neuer Vorstand gewählt werden kann", so Feuring. Wie es nun weitergeht, ist ungewiss.

 

   

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