DFL akzeptiert Ausnahmeantrag für KSC-Dach
Gute Nachrichten für den Karlsruher SC: Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) hat dem KSC die beantragte Ausnahmegenehmigung für eine Nutzung des Wildparkstadions ohne Dach für die provisorische Südtribüne im zweiten Anlauf erteilt. Das bestätigten Verein und Stadt am Mittwoch in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
Südtribüne muss nicht überdacht werden
Durch die Ausnahmegenehmigung muss die Stadt Karlsruhe die derzeit im Bau befindliche provisorische Südtribüne für die Dauer der Nutzung in der Saison 2019/20 nicht überdachen. Das hatte die DFL zunächst gefordert und einen entsprechenden Antrag des KSC abgelehnt. Der Verein legte jedoch umgehend Beschwerde ein und verweis dabei unter anderem auf eine "seit den 90er Jahren bestehende Ausnahmeregelung für das Bestandsstadion" sowie auf die Standdauer der provisorischen Tribüne für höchstens zwölf Monate und der damit einhergehende "unverhältnismäßige" Kostenaufwand aus Steuermitteln. Im Raum stand eine Summe von 700.000 Euro.
Argumente, die die DFL überzeugt haben. "Die DFL GmbH hat die Argumente, die der Bewerber mit seiner Beschwerde zum Ausdruck gebracht hat, kritisch überprüft. Dabei ist sie aufgrund der erstmals in der Beschwerde vorgetragenen Tatsachen (Nutzungsdauer, Kosten und fehlende Möglichkeit zur Zweitverwendung des Dachs, Gästekontingente auf der Haupttribüne) zu der Entscheidung gelangt, dem Antrag des Bewerbers auf Befreiung vom Erfordernis der Komplettüberdachung ausschließlich für die Spielzeit 2019/2020 und nur ausnahmsweise stattzugeben", teilte die DFL mit.
Weiter heißt es: "Weil die Nutzungsdauer der Dachkonstruktion erstens deutlich kürzer ausfällt als zunächst bekannt, weil die sich daraus entstehenden Kosten zweitens höher ausfallen als ursprünglich angenommen und es drittens keine Zweitverwendung für das Dach gibt, ist die Erste Instanz zu der Ansicht gelangt, dass eine Aufrechterhaltung der Auflage sich in diesem Einzelfall unter sorgfältiger Abwägung aller Umstände nicht mehr als verhältnismäßig darstellt." Die Ausnahmegenehmigung gilt allerdings nur für die kommende Saison, "zur Spielzeit 2020/2021 ist die Komplettüberdachung des Wildparkstadions verpflichtend."
Verstoß gegen Lizenzauflagen ist vom Tisch
Das KSC-Präsidium um Ingo Wellenreuther freut sich, "dass es uns gemeinsam mit der Stadt Karlsruhe gelungen ist, dass unserer Beschwerde abgeholfen und unserem Antrag auf Befreiung vom Erfordernis der Komplettüberdachung stattgegeben wurde." Es sei "sehr erfreulich, dass wir in diesem Fall nicht mit Sanktionen in der kommenden Saison rechnen müssen und die Stadt Karlsruhe einen erheblichen Kostenaufwand einspart."
Auch Karlsruhes Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup zeigt sich erleichtert: "Ich sehe uns in unserer Auffassung bestätigt, dass die DFL sachgerechte und nachvollziehbare Argumente letztendlich würdigt." Ein drohender Verstoß gegen die Lizenzauflagen ist damit vom Tisch, die Zweitliga-Spielberechtigung als solche war – anders als zunächst vom Verein vermeldet – zu keinem Zeitpunkt in Gefahr.