Böllerwerfer von Essen zu über zwei Jahren Haft verurteilt

Der Mann, der beim Spiel von Rot-Weiss Essen gegen Preußen Münster am 20. Februar einen Böller auf das Spielfeld geworfen haben soll und damit für einen Spielabbruch gesorgt hatte, ist vom Amtsgericht Essen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht.

Gefährliche Körperverletzung

Das Gericht sah es nach Angaben der "WAZ" als erwiesen an, dass der Angeklagte – ein 29 Jahre alter Mann aus Marl (35 Kilometer nördlich von Essen) – am 20. Februar im Spiel gegen Preußen Münster einen Knallkörper warf, der neben den Ersatzspielern von Preußen Münster detonierte.

Weil dadurch zwei Ersatzspieler, der Athletiktrainer von Münster sowie ein Balljunge ein Knalltrauma erlitten, lautet der konkrete Tatvorwurf: Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Nach dem Böllerwurf war die Partie beim Stand von 1:1 abgebrochen und am grünen Tisch mit 2:0 für Münster gewertet worden.

Berufung angekündigt

Auf die Spur war die Polizei dem Mann durch ein auffälliges Gesichtstattoo gekommen. Zuvor hatten Fotos und Videos von der Tat einen Mann mit genau so einem Gesichtstattoo gezeigt. Während der Angeklagte während der kompletten Verhandlung schwieg, plädierte sein Anwalt auf Freispruch, weil die Täterschaft durch die Videos nicht zweifelsfrei nachgewiesen sei. Dem folgte das Gericht nicht, sondern betonte, dass es dank der Aufnahmen keinen Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten hatte.

Auch eine Bewährungsstrafe sei nicht möglich, weil der 29-Jährige zum Tatzeitpunkt wegen zweier Vorstrafen bereits unter Bewährung stand. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, Verteidiger Andreas Kabut kündigte Berufung gegen das Urteil an.

   

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