Bundesgericht reduziert Sperre: Erdmann wieder spielberechtigt

Das DFB-Bundesgericht hat der Berufung des 1. FC Saarbrücken gegen die Strafe von Dennis Erdmann nach Rassismus-Vorwürfen mehrerer Magdeburger Spieler am Mittwoch stattgegeben und die Sperre von acht Wochen abgemildert. Weil die ausstehenden zwei Partien bis zum Saisonende zur Bewährung ausgesetzt wurden, ist der 30-Jährige ab sofort wieder spielberechtigt. Die Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro wurde aufgehoben.

"Fiktive Geständnis" strafmildernd

Nach Angaben der "Saarbrücker Zeitung" verzichtete der FCS bei der Verhandlung am Mittwochvormittag auf eine Beweisaufnahme und stellte gleichzeitig einen Antrag auf Strafmilderung, den das Bundesgericht annahm. Zuvor hatte Erdmanns Anwalt Horst Kletke nach DFB-Angaben für seinen Mandanten erklärt, dass die eingelegte Berufung auf das Strafmaß beschränkt werde. Um die Frage, ob die rassistischen Äußerungen tatsächlich getätigt worden sind, ging es somit nicht mehr. Das in erster Instanz getroffene Urteil, das Erdmann aufgrund der rassistischen Äußerungen für schuldig befand, wurde somit im Grundsatz bestätigt. Kletke habe hierbei ausgeführt, dass der Saarbrücker Abwehrspieler die ihm unterstellten Äußerungen zwar nicht getätigt habe, wenn es aber zu Missverständnissen gekommen sei, dann täte dies seinem Mandanten leid.

"Durch die Beschränkung der Berufung ist der vom DFB-Sportgericht festgestellte Tatbestand auch für das DFB-Bundesgericht bindend", sagte Achim Späth, der die Sitzung leitete. Heißt: Nach wie vor sieht der DFB den 30-Jährigen als schuldig an. Lediglich das Strafmaß wurde nun reduziert. "Strafmildernd hat das Bundesgericht trotz der schwerwiegenden Vorfälle berücksichtigt, dass den 13 Zeugen durch dieses fiktive Geständnis die erneute Vernehmung und Belastung erspart blieb", so Späth weiter.

FCS sieht Sache "als erledigt an"

Erdmann zeigte sich gegenüber der "SZ" erleichtert – wenngleich das abgeänderte Strafmaß keinen Freispruch bedeutet und nur durch die sogenannte "Geständnisfiktion", das juristisch wie ein Geständnis zu behandeln ist, zustande kam. "Ich bin froh, dass es vorbei ist und ich wieder auf die Platte kann." Erneut betonte er zudem: "Ich habe nicht gesagt, was mir da vorgeworfen wurde." Pressesprecher Peter Müller stellte gegenüber "Saarnews" derweil klar, dass es sich bei der Beschränkung der Berufung auf das Strafmaß nicht um ein Eingeständnis handele: "Natürlich nicht, weil nichts vorgefallen war." Müller sprach von einem "salomonischen Urteil". Ziel sei es demnach gewesen, die Strafe zu verkürzen. "Die Spiele, der er gesperrt war, können wir nicht mehr zurückholen. Insofern ist unser Prozessziel nun erreicht. Damit sehen wir die Sache als erledigt an."

Durch die abgemilderte Sperre steht Erdmann dem 1. FC Saarbrücken bereits beim Auswärtsspiel in Halle am Samstag wieder zur Verfügung, nachdem er die letzten sechs Partien aufgrund der Sperre verpasst hatte. Allerdings spielt der 30-Jährige nun auf Bewährung: Sollte er sich bis zum Saisonende etwas zu Schulden kommen lassen, würde er nochmals für zwei Spiele gesperrt werden.

Vorfall bei Partie am 25. August

Was war passiert? Im Nachgang des Duells zwischen dem 1. FC Saarbrücken und dem 1. FC Magdeburg am 25. August, das der FCS mit 2:1 gewann, hatten mehrere Magdeburger Spieler zu Protokoll gegeben, von Erdmann während des Spiels rassistisch beleidigt worden zu sein. So kam es am 2. September zu einer ersten Anhörung, bei der Magdeburgs Sirlord Conteh berichtete: "Erdmann hat zu mir gesagt, ich solle mit meinen Eltern zurück nach Ghana paddeln. Und hat mich als N… bezeichnet." Erdmann stritt die Vorwürfe dagegen ab: "Das ist unfassbar für mich. Ich habe niemals jemanden rassistisch beleidigt und würde das auch niemals tun." Schiedsrichter Robert Kampka gab an, die rassistischen Beleidigungen nicht mitbekommen zu haben.

Weil Erdmanns Anwalt Horst Kletke zunächst weitere Beweise sichten wollte, wurde die Verhandlung auf den 13. September vertagt. Im Rahmen dieses Termins sah das Sportgericht die Vorwürfe schließlich als erwiesen an und verhängte eine Sperre von acht Wochen sowie eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro gegen Erdmann. "Dass der Schiedsrichter oder andere Saarbrücker Spieler die Äußerungen von Spieler Erdmann nicht wahrgenommen haben, bedeutet nicht, dass diese nicht gefallen sind", hatte Richter Stephan Oberholz erklärt. Für bewusste Falschaussagen aller Magdeburger Zeugen und einen Komplott gegen Dennis Erdmann würden keine Anhaltspunkte vorliegen, so Oberholz. "Der DFB duldet grundsätzlich keinerlei Form von Rassismus und Diskriminierung auf seinen Plätzen und zeigt hier klare Kante. Deshalb war eine empfindliche Strafe auszusprechen."

Weil die Saarländer die Zeugenaussagen ihrer eigenen Spieler nicht ausreichend gewürdigt sahen und zudem darauf verwiesen, dass das Gericht die Aussage von Magdeburgs Baris Atik als nicht mehr glaubwürdig eingestuft hatte, war der FCS in Berufung gegangen. Das abgemilderte Urteil ist nun ein Teilerfolg. Freigesprochen wurde der 30-Jährige allerdings nicht, sodass die schwerwiegenden Vorwürfe weiterhin im Raum stehen. FCM-Sportchef Otmar Schork will mit der Angelegenheit nun abschließen: "Es wurde ein Urteil gesprochen, das von allen Beteiligten zu akzeptieren ist. Jetzt geht es darum, die Emotionen rauszunehmen."

   

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