Bundesgericht weist Preußen-Berufung gegen SVM-Spiel zurück

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Berufung von Preußen Münster gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts bezüglich der Wertung der Partie gegen den SV Meppen als unbegründet zurückgewiesen.

Kein weiterer Fall anhängig

Damit bestätigte das Bundesgericht das Urteil des Sportgerichts, wonach der 3:0-Sieg für Meppen weiterhin Bestand hat. In den letzten Wochen hatte das Bundesgericht unter anderem bereits Münsters Berufungen bezüglich der Spielwertungen der 2:3-Niederlage beim FC Bayern München II vom 3. Juni sowie der beiden 0:1-Niederlagen beim Chemnitzer FC vom 16. Juni und bei Eintracht Braunschweig vom 20. Juni als unbegründet zurückgewiesen. Die Spielergebnisse haben somit weiterhin Gültigkeit. Auch mit seinen Einsprüchen gegen den Re-Start der Liga waren die Adlerträger gescheitert. Nach dem neuerlichen Urteil ist bei den Rechtsinstanzen des DFB derzeit kein weiterer Fall mehr anhängig, der Preußen Münster betrifft. Nicht ausgeschlossen, dass die Preußen nun möglicherweise vor ein ordentliches Gericht ziehen.

   

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