CFC-Insolvenzverwalter Siemon muss Konto freigeben
Nachdem Insolvenzverwalter Klaus Siemon ein durch den CFC-Notvorstand eingerichtetes Konto sperren ließ, muss er es nun wieder freigeben. Andernfalls drohen ihm juristische Konsequenzen.
Siemons Vorgang "rechtsmissbräuchlich"
Im August war das Nachwuchsleistungszentrum des Chemnitzer FC durch Insolvenzverwalter Siemon aus der Insolvenzmasse freigegeben worden. Nachdem die Zukunft des Nachwuchsleistungszentrums kurzzeitig in Frage stand, wurde es vorerst gerettet – und die Fans des CFC begannen, Spenden zu sammeln. Diese wurden auf ein Konto bei der Sparkasse Chemnitz überwiesen, auf das der Insolvenzverwalter keinen Zugriff hatte.
Diesen Schritt allerdings missbilligte Siemon und ließ das Konto sperren – mit der Argumentation, er alleine stehe aktuell in der Verantwortung, über Vereinsvermögen zu verfügen. Einem Bericht von "Tag24" zufolge war dieser Vorgang allerdings nicht rechtens.
Siemon zur Unterlassung aufgefordert
Demnach erachtet das Landgericht Chemnitz den Schritt Siemons als rechtsmissbräuchlich. Siemon habe es fortan zu unterlassen, gegenüber der Sparkasse Chemnitz als Verfügungsberechtigter des Geschäftsgirokontos des Chemnitzer Fußballclub e.V. aufzutreten. Dies beinhalte "insbesondere Kontostände abzufragen, die Überweisung von Kontoguthaben und zukünftig eingehenden Beträgen und Übermittlung sämtlicher Kontoauszüge an sich zu fordern oder zu äußern, Verfügungen von dem Konto nicht zuzustimmen, oder zu behaupten, Verfügungen über das Konto seien nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich."
Bei Zuwiderhandlung müsse Siemon mit der Verhängung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten rechnen, sollte das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden können. Darüber hinaus müsse Siemon erklären, dass das Konto nicht Teil der Insolvenzmasse ist und er keine Verwaltungs- oder Vergütungsrechte daran besitze. Die Verfahrenskosten in Höhe von ca. 6.000 Euro habe er ebenfalls zu tragen.