DFB: 2.500 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück
Wie der Deutsche Fußball-Bund (DFB) am Mittwoch mitteilte, hat das DFB-Sportgericht im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss den VfL Osnabrück zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro verurteilt. Das Urteil bezieht sich auf zwei Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen. In zwei Auswärtsspielen brannten Anhänger des VfL Osnabrück Pyrotechnik ab.
2.500 Euro Geldstrafe
In den beiden Auswärtspartien des VfL Osnabrück gegen den SC Preußen Münster (3. April) und den SV Werder Bremen II (14. April) hatten Anhänger der Lila-Weißen Pyrotechnik gezündet. Im Derby gegen Preußen Münster kam es im Gästeblock der Osnabrücker zu starker Rauchentwicklung, woraufhin laut DFB vier Bengalische Feuer gezündet wurden. Daraufhin verzögerte sich der Spielverlauf um rund drei Minuten. Im zweiten Fall wurde im Spiel gegen Werder Bremen II eine Rauchbombe gezündet. Das DFB-Sportgericht verurteilte den VfL Osnabrück im Einzelrichter-Verfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro. Der VfL hat dem Urteil zugestimmt.
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