Mit einer Ausnahme: DFB bestätigt Urteil gegen Hansa
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das am 21. März ausgesprochene Urteil gegen den F.C. Hansa Rostock am Mittwoch in einem schriftlichen Verfahren weitestgehend bestätigt, nachdem die Kogge zuvor Einspruch eingelegt hatte. Demnach bleibt es bei einer Geldstrafe in Höhe von 16.000 Euro, der Verlängerung der Bewährungsstrafe und dem Fahnen- und Choreo-Verbot bis zum Saisonende – mit einer Ausnahme. Hansa kündigte unterdessen an, erneut Einspruch einlegen zu wollen.
Kinder-Choreo genehmigt
Choreos sowie Block-, Zaunfahnen und sonstige Banner dürfen noch in den verbleibenden Heimspielen zwar nicht zum Einsatz kommen, eine für die HFC-Partie geplante Kinder-Choreo des Projektes "Malstraße" der Rostocker Fan- und Mitgliederbetreuung hat der Verband aber dennoch genehmigt. Dies stellt die einzige Auswirkung des Einspruchs dar, ansonsten ist das Urteil in Gänze bestätigt worden. Somit steht die Kogge bis Ende Februar 2017 aufgrund einer verlängerten Bewährungsstrafe weiter unter besonderer Beobachtung. Kommt es in diesem Zeitraum zu einem schwerwiegenden Vorfall, etwa einem Platzsturm, verhängt der DFB sofort ein Geisterspiel.
DFB ahndet sieben Vorfälle
Zurückzuführen ist das Strafmaß auf insgesamt sieben Vorfälle in den letzten drei Monaten: Während der Partie beim SV Werder Bremen II am 13. Dezember 2015 griffen Rostocker Zuschauer einen Kiosk im Gästebereich an, im Laufe des Spiels bei Fortuna Köln am 22. Januar 2016 bedrohten Rostocker Fans die Ordnungskräfte, um verbotenerweise Fahnen an Werbetafeln und eine alte Anzeigetafel hängen zu können. Vor dem Spiel gegen den VfL Osnabrück am 30. Januar 2016 zündeten Hansa-Fans hinter einer Choreographie Pyrotechnik. Außerdem zogen Rostocker Zuschauer während des Spiels eine aufblasbare lebensgroße Polizei-Puppe über ein Seil unter das Tribünendach.
In der 52. Minute des Spiels gegen Erzgebirge Aue am 20. Februar 2016 stürmten etwa 50 Rostocker Zuschauer durch einen Pufferblock, um in Richtung des Gästeblocks zu gelangen. Zu einem direkten Aufeinandertreffen beider Fanlager kam es aber nicht. Außerdem zeigten Rostocker Zuschauer während dieses Spieles und während des Duells beim Halleschen FC am 5. Dezember 2015 jeweils Banner mit verunglimpfendem Inhalt.
Hansa will erneut Einspruch einlegen
Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, denn Hansa hat bereits angekündigt, erneut Einspruch gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts einlegen zu wollen. Geht der Antrag innerhalb von einer Woche beim DFB in Frankfurt ein, kommt es zu einer Verhandlung vor dem DFB-Bundesgericht. Wenn es dann dennoch bei der Strafe in Höhe von 16.000 Euro bleibt, belegt Hansa mit einer Gesamtstrafe von 46.000 Euro den zweiten Patz in der Strafentabelle.