DFB-Bundesgericht bestätigt Punktabzug für Mannheim
Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drei-Punkte-Abzug für den SV Waldhof Mannheim nach den Vorfällen beim Aufstiegsspiel gegen Uerdingen am Dienstag bestätigt. Die Höhe der Geldstrafe und eine Auflage wurden hingegen modifiziert.
Geldstrafe gesenkt, Punktabzug bleibt
Es bleibt dabei: Weil das Aufstiegsrückspiel zur 3. Liga gegen den KFC Uerdingen am 27. Mai erst für 20 Minuten unterbrochen und dann komplett abgebrochen werden musste, werden dem SV Waldhof in der laufenden Regionalliga-Saison drei Punkte abgezogen. Derzeit steht der SVW mit 25 Zählern an der Tabellenspitze der Regionalliga Südwest und würde, sobald das Urteil rechtskräftig wird, die Hälfte seines Vorsprungs auf den Zweitplatzierten Ulm einbüßen.
Derweil dürfen sich die Verantwortlichen zumindest über eine Senkung der Geldstrafe freuen: Von ursprünglich 40.000 Euro muss der Regionalligist nur noch 25.000 Euro zahlen, davon wiederum dürfen 7.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden. Außerdem besteht die Option, dass die ausgesprochene Auflage zur Verlegung des ursprünglich auf der Osttribüne ansässigen Fan-Bereichs zurückgenommen werden kann, wenn Verein, DFB und Polizei ein gemeinsames Konzept dazu finden. Alle anderen Auflagen bleiben bestehen.
Waldhof-Berufung mit Teilerfolg
Unsportliches Verhalten des Anhangs, der Einsatz von Pyrotechnik, ein damit einhergehender Spielabbruch und ein nicht ausreichender Ordnungsdienst führten zu dem ursprünglichen Urteil. "Das Ausmaß der Vorfälle während der Aufstiegsspiele zur 3. Liga gegen Uerdingen war so exorbitant, dass in der Ahndung neue Wege beschritten werden müssen", führte der Gerichtsvorsitzende Achim Späth zum neuen Urteil aus: "Andererseits sind die von der neuen Mannheimer Vereinsführung eingeleiteten Maßnahmen zielführend und positiv zu sehen. Deshalb und auch wegen der zwischenzeitlichen Täter-Ermittlung wurde die Strafe reduziert."