DFB lehnt Einspruch ab: Jena muss 24.900 Euro zahlen

Niederlage für den FC Carl Zeiss Jena beim DFB: Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Einspruch der Thüringer gegen eine Geldstrafe in Höhe von 3.500 Euro am Donnerstag zurückgewiesen – und den FCC aufgrund neuerlicher Vorkomnisse zur Zahlung einer weiteren Geldstrafe von 21.400 Euro verurteilt. 

DFB hält an Strafe fest

"Der DFB möchte uns für einen Vorfall bestrafen, den Personen in unserer Veranstaltungsstätte verursacht haben. Wie üblich haben wir alles in unserer Macht stehende getan, um das Abbrennen von Pyrotechnik zu verhindern, hatten jedoch keine Möglichkeit, dieses Fehlverhalten zu unterbinden", hatte Jena seinen Anfang Oktober gegen eine Strafe in Höhe von 3.500 Euro für das Abbrennen von Pyrotechnik beim Spiel gegen Großaspach eingelegten Einspruch begründet – und ist damit nun im Rahmen einer mündlichen Verhandlung beim DFB gescheitert.

"Das Sportgericht hat keine Veranlassung gesehen, von der ständigen Rechtsprechung bei Zuschauerfehlverhalten abzuweichen. Das Strafmaß hat sich an dem vor dieser Saison eingeführten Strafzumessungsleitfaden orientiert", begründete Stephan Oberholz, der die Sitzung als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts leitete.

Teure Pyroshow gegen Union

Da in den vergangenen Wochen drei weitere Vorfälle unsportlichen Verhaltens hinzukamen, verhängte der DFB derweil eine zusätzliche Geldstrafe von 21.400 Euro. Allein 20.500 Euro werden für das Abbrennen von Pyrotechnik beim DFB-Pokalspiel gegen Union Berlin fällig. Vor und während der Partie hat der DFB insgesamt 47 pyrotechnische Gegenstände gezählt, die Fans in der Südkurve im Rahmen einer Pyroshow im südamerikanisches Stil und eines Feuerwerks abbrannten. Außerdem wurde in der zweiten Halbzeit dreimal eine Papierrolle in Richtung des Schiedsrichterassistenten geworfen.

Die übrigen 900 Euro werden für das Werfen von drei Gegenständen beim Auswärtsspiel in Braunschweig am 14. September fällig. Die rassistischen Rufe gegen HFC-Spieler Braydon Manu wurden derweil noch nicht endgültig geahndet. Laut der "Ostthüringer Zeitung" fordert der DFB in dieser Angelegenheit aber eine Zahlung von 2.000 Euro.

FCC kann erneut Einspruch einlegen

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, der FCC kann innerhalb einer Woche erneut Einspruch einlegen und damit eine Verhandlung vor dem DFB-Bundesgericht beantragen. Gegenüber der "OTZ" hatte Geschäftsführer Chris Förster im Vorfeld der Verhandlung am Donnerstag angekündigt, sich auf Rechts­literatur berufen zu wollen, wonach auch im Sportrecht der Grundsatz "Keine Strafe ohne Schuld" gelte. Demnach müsse ein eigenes Verschulden vorliegen, um letztlich zu einer Strafe verurteilt zu werden. Der DFB sah das jedoch wie erwartet anders.

Bleibt es bei dem Strafmaß, rückt Jena in der Strafentabelle dieser Saison mit einer Gesamtstrafe von 24.900 Euro auf den zweiten Platz vor.

   

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