DFB reduziert Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Gute Nachrichten für den VfL Osnabrück aus Frankfurt: Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat eine im Januar verhängte Geldstrafe in Höhe von 28.000 Euro am Mittwoch auf 24.000 Euro reduziert. 

VfL mit Einspruch erfolgreich

Damit gab der DFB dem Einspruch des VfL statt. Bis zu 8.000 Euro können zudem für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden. Grund für die Geldstrafe war das unsportliche Verhalten der eigenen Anhänger, die bei den Spielen in Meppen (20. September) und Münster (30. September) jeweils Pyrotechnik abgebrannt hatten. Der VfL hat das Urteil akzeptiert, es ist damit rechtskräftig. "Wir sind froh darüber, dass das Sportgericht des DFB unserer erneuten Einspruchsbegründung gefolgt ist und das Strafmaß im Vergleich zum ersten Strafantrag des Kontrollausschusses deutlich reduziert hat“, erklärt VfL-Geschäftsführer Jürgen Wehlend.

DFB forderte zunächst 34.000 Euro

Ursprünglich hatte der DFB-Kontrollausschuss ein Strafmaß von insgesamt 34.000 Euro beantragt: 22.000 Euro für die Vorfälle in Meppen und 12.000 Euro für das Fehlverhalten in Münster. Nun werden "nur" 24.000 Euro fällig. In der Strafentabelle steigen die Lila-Weißen damit auf Platz drei ein. Die Verantwortlichen der Pyro-Aktionen will der VfL bei einem Ermittlungserfolg der dafür zuständigen Behörden in Regress nehmen.

   

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