DFB reduziert Sperre gegen Ex-VfL-Sportchef Kaufmann

Nachdem Ex-VfL-Sportchef Philipp Kaufmann gegen ein Urteil des DFB-Sportgerichts, wonach er für zwei Monate gesperrt worden war und eine Geldstrafe von 4.000 Euro musste, Einspruch eingelegt hatte, reduzierte das Bundesgericht die Sperre nun und gab dem Einspruch damit in Teilen statt. 

Strafe halbiert

Zum einen wurde die Sperre auf einen Monat verkürzt – und ist damit bereits seit Mitte Februar beendet -, zum anderen wurde die Geldstrafe auf 2.000 Euro halbiert. In der Beweisaufnahme war das DFB-Bundesgericht – anders als zuvor das Sportgericht – zu der Auffassung gekommen, wonach Kaufmann dem Vierten Offiziellen Nico Dönges nach dem Spiel bei Viktoria Köln am 8. Dezember aus Verärgerung über einen verweigerten Handschlag ohne Verletzungsabsicht zwar einen leichten Schlag mit der flachen Hand auf den Schulter- beziehungsweise Rückenbereich gegeben hatte, dieser aber aufgrund der Intensität der Bewegung noch nicht als tätlicher Angriff zu werten sei.

Lediglich "eine starke Berührung"

Wie Oskar Riedmeyer als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts erklärt, wurde die Aktion lediglich als "eine starke Berührung" eingestuft. Gleichwohl stehe außer Frage, dass jeder Eingriff in die körperliche Integrität der Schiedsrichter nicht hingenommen werden könne. Aus diesem Grund ist es auch nicht zu einem Freispruch gekommen. Sollte Kaufmann das Urteil nicht akzeptieren, könnte er in nächster Instanz vor das Ständige Schiedsgericht ziehen.

   

Das könnte Sie auch interessieren

Auch interessant

Back to top button