DFB-Sportgericht weist Dynamo-Einspruch gegen Geldstrafe zurück

Niederlage für Dynamo Dresden beim DFB: Das Sportgericht hat einen Einspruch der Sachsen gegen eine Mitte Juli verhängte Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro zurückgewiesen.

Ärger um Banner

Ausgesprochen geworden war die Strafe gegen die SGD, weil Fans beim Auswärtsspiel in Unterhaching am 11. Mai ein Banner über einem Fluchttor platziert hatten. Um knapp fünf Minuten hatte sich der Anpfiff der Partie daher verzögert. Nachdem die Anhänger das Banner zunächst abgenommen hatten, brachten sie es in der 10. Minute erneut vor dem Fluchttor an, sodass die Partie für 14 Minuten unterbrochen werden musste.

Den Einspruch hatte Dynamo anschließend damit begründet, dass das Fluchttor offenbar trotz des darüber hängenden Banners hätte geöffnet werden können. Das Sportgericht folgte der Argumentation bei einer mündlichen Verhandlung am Dienstag jedoch nicht, sodass die Geldstrafe bestehen bleibt. Im nächsten Schritt könnte Dynamo nun vor das DFB-Bundesgericht ziehen.

   

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