DFB und DFL veröffentlichen Leitfaden für Fan-Rückkehr
Dürfen die Fans mit Beginn der neuen Saison wieder ins Stadion? Noch ist keine Entscheidung gefallen, zumal die Klubs individuelle Konzepte erstellen und diese mit den örtlichen behördlichen Behörden abstimmen müssen. DFB und DFL haben nun einen Leitfaden für Fan-Rückkehr in die Stadien erstellt (hier zum Download).
Leitfaden als Grundlage
Auf 41 Seiten wird dabei festgehalten, wie Zuschauer wieder zugelassen werden könnten. Der Leitfaden dient als Orientierung für die Grundstruktur der zu erstellenden Konzepte und beinhaltet zahlreiche zu berücksichtigende Aspekte. Er sei dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorab zur Bewertung vorgelegt. Das BMG habe dabei betont, "dass die konsequente Einhaltung höchster Infektionsschutzstandards Grundvoraussetzung ist, um Fußballspiele mit Publikum wieder möglich zu machen. Eine (Teil-) Zulassung von Zuschauern sollte immer abhängig vom regionalen Infektionsgeschehen sein". Außerdem seien die lokalen Konzepte der Klubs entscheidend, welche von den zuständigen Gesundheitsbehörden vor Ort freigegeben werden müssen. liga3-online.de fasst im folgenden die wichtigsten Punkte zusammen.
Voraussetzungen
- Einhaltung von Mindestabständen in sämtlichen Stadionbereichen
- Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten
- Konzept muss mit zuständigem Gesundheitsamt abgestimmt und von diesem freigegeben werden
- Bei mehr als 35 Neuinfektionen pro Woche und pro 100.000 Einwohner am Standort oder in angrenzenden Landkreisen: Keine Zulassung von Zuschauern. Zwischen 5 und 35 Neuinfektionen: Zulassung von Zuschauern unter zu definierenden Auflagen. Weniger als 5 Neuinfektionen: Sukzessive Rückkehr zum Normalbetrieb
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Kapazitätsbestimmung
- Unterscheidung von räumlicher Kapazität (Tribünen, Parkplätze, Flächen für Anstehschlangen etc.) und zeitlicher Kapazität (Abfertigungsgeschwindigkeit von Ticketchecks, Fußwegen, Treppenhäusern, Mundlöchern, Kiosken, etc.)
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Konzept zur Umsetzung des Ticketings
- Name sowie die Adresse und eine Kontaktmöglichkeit (wie bspw. Telefonnummer) des Ticketkäufers müssen vorgehalten werden
- Die Klubs sollten erwägen, allen Stadionbesuchern die Verwendung der Corona-Warn-App im zeitlichen Zusammenhang mit dem Stadionbesuch (einschließlich An- und Abreise) zu
empfehlen. Von einer Verpflichtung zur Verwendung der App als Zugangsvoraussetzung (z.B. bereits das Vorzeigen im Zuge der Einlasskontrolle in das Stadion) sollte dagegen abgesehen werden, weil sie rechtlich nach einer Stellungnahme der Datenschutzaufsichtsbehörden nicht zulässig ist - Jeder Klub sollte für den Fall, dass die Nachfrage nach Tickets das verfügbare Angebot übersteigt, faire Konzepte zur Ticketvergabe entwickeln. Jeder Klub bleibt dabei berechtigt, die Kriterien für die Zuteilung der Tickets selbstständig zu bestimmen (z.B. Vergabe an Dauerkartenkunden, an Mitglieder, an Fanclubs, an Menschen mit Behinderung etc.). Dabei sollten jedoch diskriminierungsfreie, sachliche und objektiv nachvollziehbare Standards gelten
- Von der Öffnung von Tageskassen im Stadionumfeld und der Hinterlegung von Karten sollte abgesehen werden
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Mobilitäts- bzw. An- und Abreisekonzept
- Es ist darzulegen, in wieweit die Besucher-Anzahl der errechneten Tribünen-Kapazität über die unterschiedlichen Anreiseoptionen (PKW, ÖPNV, fußläufig, Fahrrad, etc.) sicher und unter Einhaltung der Schutz- und Hygieneregeln an- und abreisen kann
- Eine zu präferierende Anreise ist die mit dem PKW
- Die Anreise zu Fuß oder mit dem Fahrrad ist gegenüber der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bevorzugen
- Im engen Dialog mit dem Betreiber des öffentlichen Nahverkehrs ist zu klären, ob und unter welchen Bedingungen die An- und Abreise mit dem Öffentlichen Nahverkehr möglich ist.
- Die verfügbaren Ressourcen von Parkplätzen und Taxispuren sollten maximiert und vorranging ausgenutzt werden
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Organisations- und Reinigungskonzept
- Um Warteschlangen und somit Kontakte zu minimieren und den Anreiseverkehr zu entzerren, sollten verschiedene Zeitfenster für den Stadionzutritt definiert werden. Hierbei wird die Integration von Zeitpuffern empfohlen
- Sofern ein Zutritt nur mit Mund-Nasen-Schutz (MNS) gestattet ist, ist das ordnungsgemäße Tragen eines MNS bereits bei Eintritt in die erste Zutrittskontrolle durch den Ordnungsdienst zu kontrollieren.
- Es wird empfohlen, klare Regeln zur Mitnahme von Fan-Utensilien festzulegen und frühzeitig zu kommunizieren
- Es wird empfohlen, die Mitnahme von Mitteln zur Händedesinfektion (Flaschen bis 50 ml) zu gestatten
- Ein Aufeinandertreffen von Besucherströmen aus verschiedenen Richtungen ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Hierzu eignet sich u.a. die Implementierung von
“Einbahnstraßensystemen” oder “Spuren” in allen Bereichen des Stadions, in denen es möglich ist - Die Aufenthaltsdauer auf Verkehrsflächen ist zu minimieren. Zuschauer sollten angehalten werden nach dem Einlass zügig und ohne Umwege ihren Platz einzunehmen.
- Es wird empfohlen, alle verfügbaren sanitären Anlagen zur Nutzung frei zu geben. Sofern notwendig, können unter Berücksichtigung bauordnungsrechtlicher Vorschriften Schaffung weiterer mobiler Toilettenanlagen auf den Verkehrs- und Umlaufflächen geschaffen werden
- Jeder Klub hat seinem Schutz- und Hygienekonzept ein gesondertes Reinigungskonzept beizulegen. In diesem sollten unter anderem die Reinigungszyklen für Kioske, Verkaufsflächen, Handläufe, Türklinken, Lichtschalter, sanitäre Anlagen, Aufzüge und weitere frequentierte Bereiche dargelegt werden. Diese Zyklen sollten sowohl die Grundreinigung vor Veranstaltungsbeginn (ggf. Vortag zum Spiel) und nach Veranstaltungsende, wie auch sämtliche Maßnahmen während der Veranstaltung umfassen
Catering
- Benennung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Hygieneregeln (Installation von Plexiglasscheiben an den Ausgabestationen, Tragen von Mund-Nase-Schutz, etc.).
- Um die Verweildauer an den Ausgabestationen zu minimieren wird empfohlen, den Verzehr von Speisen und Getränken ausschließlich am fest zugeteilten Sitz- bzw. Stehplatz zu
erlauben - Der Verkauf und die öffentliche Abgabe von alkoholischen Getränken sind nur mit ausdrücklicher Einwilligung der örtlich zuständigen Behörden möglich. Etwaige darüber hinaus gehende ligaweite, einheitliche Festlegungen zum Ausschank von Alkohol sind durch die Klubs auf einer Mitgliederversammlung/Ligaversammlung vorzunehmen