MSV scheitert mit Einspruch gegen BVB-Spiel und geht in Berufung

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des MSV Duisburg gegen die 1:3-Niederlage im Duell mit Borussia Dortmund vom 6. Februar als "in der Sache nicht begründet" zurückgewiesen. Damit bleibt die Spielwertung bestehen. Allerdings hat der MSV erneut Einspruch eingelegt und geht damit in Berufung.

Verwirrung um Gelb-Sperre

Begründet hatten die Duisburger ihren Einspruch damit, dass BVB-Kapitän Franz Pfanne aufgrund einer vermeintlichen Sperre nach der fünften gelben Karte nicht hätte auflaufen dürfen. Das DFB-Sportgericht führt in seinem Urteil allerdings aus, dass für den 27-Jährigen in den im DFBnet veröffentlichten Spielberichten vor dem Spiel gegen Duisburg lediglich vier gelbe Karten vermerkt waren.

Die Diskrepanz ergibt sich daraus, dass Pfanne beim Spiel gegen den SV Meppen am 6. November in der 50. Minute für ein Foulspiel an Morgan Faßbender von Schiedsrichter Patrick Glaser eine gelbe Karte gesehen hatte (TV-Bilder ab 1:29:25), die im Nachgang aber nicht bei ihm, sondern bei Mitspieler Maik Amedick eingetragen worden war. Dabei war der 19-Jährige gegen die Emsländer gar nicht zum Einsatz gekommen, sondern saß auf der Bank. Möglicherweise war Glaser beim Eintragen in der Zeile verrutscht. Denn während Pfanne mit der Rückennummer 23 aufläuft, hatte Amedick (mittlerweile an Wiedenbrück verliehen) die 22.

Beide Vereine hatten den Spielbericht nach der Begegnung dem DFB zufolge bestätigt, Dortmund hatte auch keinen Einspruch gegen die dort eingetragene Verwarnung für Amedick eingelegt. Zudem seien der DFB-Spielleitung beziehungsweise dem Schiedsrichter keine Eintragungsfehler im Spielbericht bis zum folgenden Werktag vor dem nächsten Spiel angezeigt worden, "sodass die Eintragungen im Spielbericht nach den geltenden Regeln rechtskräftig wurden", heißt es. Ungeachtet dessen sei den Dortmundern kein schuldhaftes Einsetzen eines nicht spielberechtigten Akteurs vorzuwerfen. Der Klub hatte vor dem Duisburg-Spiel bei der DFB-Spielleitung eine Bestätigung dafür eingeholt, dass Pfanne ausweislich der Spielberichte bislang vier gelbe Karten erhalten hatte – und somit spielberechtigt war.

Erneuter Einspruch

Der MSV gibt sich mit der Erklärung allerdings nicht zufrieden und hat erneut Einspruch eingelegt. "Unserer Ansicht nach hat der DFB bei seinem Urteil nicht berücksichtigt, dass jeder Klub für die ordnungsgemäße Kontrolle persönlicher Strafen verantwortlich ist“, verdeutlicht MSV-Geschäftsführer Thomas Wulf. Durch den Einspruch wird es in Kürze zu einer mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht kommen. Sollte das Urteil bestätigt werden, wovon auszugehen ist, könnten die Zebras in nächster Instanz vor das DFB-Bundesgericht ziehen. Doch auch dort dürften die Erfolgsaussichten eher gering sein. Pfanne fehlte den Dortmundern derweil am Samstag gegen Havelse, nachdem er in Duisburg Gelb gesehen hatte. Offiziell – und das ist maßgeblich – war es seine fünfte gelbe Karte, tatsächlich war es die sechste.

   

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