DFB weist Preußen-Einspruch gegen Bayern-Spiel zurück

Während Preußen Münster am Mittwoch einen wichtigen 2:1-Sieg gegen den FSV Zwickau einfahren konnte, mussten die Adlerträger vor dem DFB-Sportgericht am Donnerstag eine Niederlage hinnehmen. Wie erwartet hat der Verband den Einspruch des Klubs gegen die Wertung der Partie bei Bayern München II (2:3) zurückgewiesen.

"Einspruch unbegründet"

Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, begründet: "Preußen Münster konnte keine sachlichen Gründe für den Einspruch vorbringen, wie sie in Paragraph 17 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung aufgezeigt werden. Auch sonstige, unbenannte Einspruchsgründe, die mit den in Paragraph 17 beschriebenen Fällen vergleichbar wären, konnten nicht mit Erfolg geltend gemacht werden. Deshalb war der Einspruch als unbegründet zurückzuweisen."

Münster hatte seinen Einspruch damit begründet, dass die Austragung des Spiels gegen die Grundsätze des Fair Play und der Chancengleichheit verstoßen habe. "Da wir uns aufgrund der behördlichen Verfügungslage erst seit dem 26. Mai im Mannschaftstraining befinden, sehen wir die Grundsätze eines fairen Wettbewerbs nicht mehr gewährleistet", so Sport-Geschäftsführer Malte Metzelder.

Weitere Verfahren anhängig

Auch gegen die Wertung der Partien gegen Chemnitz (0:1) und Braunschweig (0:1) hatten die Adlerträger zuletzt Einspruch eingelegt. Die Entscheidung des DFB diesbezüglich steht noch aus, allerdings dürften die Einsprüche ebenfalls zurückgewiesen werden – zumal Münster jeweils dieselbe Begründung angeführt hatte.

Wie der Klub am Freitag erklärte, sei ein "sportlich integrer Wettbewerb" unter den seit der Wiederaufnahme des Spielbetriebs herrschenden Bedingungen "nicht mehr gegeben". Insbesondere durch Regeländerungen inmitten der laufenden Saison und durch die Verlängerung der Spielzeit über den 30. Juni 2020 hinaus "wird der Fair-Play-Gedanke, der in der DFB-Satzung und im DFB-Ethik-Kodex fest verankert ist, ausgehebelt". Darüber hinaus verwiesen die Preußen auf ein "unkalkulierbares Risiko für die Gesundheit der Spieler", die "ungeklärte Vertragssituation" vieler Spieler und werfen dem DFB eine "unklare Kommunikation" vor.

Einspruch nur bei "Beschwer"

Gegen die Wertung der Partien gegen Halle (4:2), Unterhaching (2:1), Großaspach (0:0) und Ingolstadt (0:0) hatten die Adlerträger derweil keinen Einspruch eingelegt. Der Grund: Ein Einspruch ist nur dann möglich, wenn dem Klub – wie bei einer Niederlage – ein Schaden entstanden ist. Auf der Preußen-Homepage heißt es dazu: "Die vom SCP eingelegten Rechtsmittel richten sich nur gegen diejenigen Entscheidungen und Resultate, die den Club negativ betreffen, also eine Beschwer darstellen, wie es juristisch heißt. Somit werden Entscheidungen und Resultate, die den Verein beschweren, vorsorglich und unter Wahrung der Frist angegriffen." Entsprechend kann und wird der Klub gegen den 2:1-Sieg gegen Zwickau keinen Einspruch einlegen.

   

Das könnte Sie auch interessieren

Auch interessant

Back to top button