DFB weist Preußen-Einspruch gegen Re-Start zurück

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Freitag den Widerspruch des SC Preußen Münster gegen den Beschluss des DFB-Bundestags, die Saison in der 3. Liga fortzusetzen, als unbegründet zurückgewiesen.

Es bleibt beim Abstieg

Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, sagt dazu: "Damit bleibt es bei den auf dem Spielfeld erzielten Ergebnissen. Preußen Münster kann den sportlichen Abstieg nicht durch einen nachträglichen Saisonabbruch rechtlich verhindern."

Einspruch hatten die Preußen eingelegt, weil "insbesondere durch Regeländerungen inmitten der laufenden Saison und durch die Verlängerung der Spielzeit über den 30. Juni 2020 hinaus" der Fair-Play-Gedanke, der in der DFB-Satzung und im DFB-Ethik-Kodex fest verankert sei, ausgehebelt werden Darüber hinaus verwiesen die Preußen auf ein "unkalkulierbares Risiko für die Gesundheit der Spieler", die "ungeklärte Vertragssituation" vieler Spieler und werfen dem DFB eine "unklare Kommunikation" vor.

Drei Einsprüche gegen Spielwertung

Zuletzt hatte der Klub zudem Einspruch gegen die Partien gegen Bayern II (2:3), Chemnitz (0:1) und Braunschweig (0:1) eingelegt. Den Einspruch gegen das Bayern-Spiel hat der DFB bereits als unbegründet zurückgewiesen. "Preußen Münster konnte keine sachlichen Gründe für den Einspruch vorbringen, wie sie in Paragraph 17 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung aufgezeigt werden. Auch sonstige, unbenannte Einspruchsgründe, die mit den in Paragraph 17 beschriebenen Fällen vergleichbar wären, konnten nicht mit Erfolg geltend gemacht werden. Deshalb war der Einspruch als unbegründet zurückzuweisen", erklärte Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts. Die anderen Verfahren laufen noch.

   

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