DFB weist Preußen-Einsprüche erneut zurück
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren drei Einsprüche von Preußen Münster gegen Spielwertungen als unbegründet zurückgewiesen.
Erneuter Einspruch des Vereins
Das betrifft das 2:3 beim FC Bayern München II vom 3. Juni sowie die beiden 0:1-Niederlagen beim Chemnitzer FC am 16. Juni und bei Eintracht Braunschweig am 20. Juni. Damit folgte das Gremium den vorangegangenen Einzelrichterurteilen, gegen die Münster erneut Einspruch eingelegt hatte. Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt dazu: "Auch im schriftlichen Verfahren wurden von Preußen Münster keine weiteren Umstände vorgetragen, die zu einem anderen Ergebnis hätten führen können. Daher waren die Einsprüche zurückzuweisen." Münster hatte seine Einsprüche damit begründet, dass die Austragung der Spiele gegen die Grundsätze des Fair Play und der Chancengleichheit verstoßen habe. Offen ist noch der Einspruch gegen die Niederlage gegen Meppen (0:3). Doch auch diesen wird der DFB mit großer Wahrscheinlichkeit abweisen.
Mehrere Urteile
Bereits vor einigen Tagen hatte das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die Verwaltungsbeschwerde von Preußen Münster gegen die Ansetzung der Spieltage 30 bis 34 der 3. Liga als unbegründet zurückgewiesen. Darüber hinaus hatte auch das Bundesgericht den Widerspruch Münsters gegen den Beschluss des DFB-Bundestages, die Saison in der 3. Liga fortzusetzen, als unbegründet zurückgewiesen.