DFB weist VfL-Einspruch wegen Beermann-Sperre zurück

Das DFB-Sportgericht hat am Mittwoch im Rahmen einer mündlichen Verhandlung den Einspruch des VfL Osnabrück gegen die Drei-Spiele-Sperre von Kapitän Timo Beermann nach einem Foulspiel an Ingolstadts Fröde zurückgewiesen. Damit verpasst der 33-Jährige noch zwei weitere Partien.

"Gesundheit seines Gegenspielers erheblich gefährdet"

Richter Georg Schierholz, der die Sitzung leitete, erklärt: "Timo Beermann ist mit hoher Intensität und gestrecktem Bein voraus in den Zweikampf gesprungen und hat damit die Gesundheit seines Gegenspielers erheblich gefährdet. Daher ist eine Absenkung der Sperrstrafe aus unserer Sicht nicht geboten." Der VfL hatte zuvor argumentiert: "Wir sehen bei der Bewertung des Foulspiels, insbesondere der Art wie Timo Beermann seinen Gegenspieler trifft, keinen Grund, vom Mindestmaß bei rohem, was zwei Spiele Sperre bedeuten würde, abzuweichen."

Denn wie die TV-Bilder zeigten, war Beermann zwar mit gestrecktem Bein und offener Sohle in den Zweikampf mit Lukas Fröde gegangen, hatte ihn aber nicht voll getroffen. Aus diesem Grund hatte liga3-online.de-Experte Babak Rafati die rote Karte als "sehr harte Entscheidung" eingestuft, da das Trefferbild keinen Platzverweis rechtfertigen würde.

Erst am 22. Dezember wieder dabei

Dennoch bleibt die Sperre nun bestehen, sodass Beermann nach der Partie gegen Alemannia Aachen auch noch die Duelle gegen Viktoria Köln und Rot-Weiss Essen verpassen wird. Erst am 22. Dezember beim Auswärtsspiel in Verl ist der Innenverteidiger wieder spielberechtigt. Gegen Köln dagegen wieder zurück ist Joel Zwarts, der nach einer roten Karten zuletzt zweimal zuschauen musste.

   

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