DFB weist weitere Einsprüche von Preußen Münster zurück

Es bleibt dabei: Mit seinen Einsprüchen gegen den Re-Start der Saison und einzelne Partien hat der SC Preußen Münster auch weiterhin keine Chance.

Entscheidung des Bundesgerichts

Am Montag hat das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die Verwaltungsbeschwerde von Preußen Münster gegen die Ansetzung der Spieltage 30 bis 34 der 3. Liga als unbegründet zurückgewiesen. Bereits am vergangenen Freitag hatte das Bundesgericht den Widerspruch Münsters gegen den Beschluss des DFB-Bundestages, die Saison in der 3. Liga fortzusetzen, als unbegründet zurückgewiesen.

Ein Einspruch noch offen

Darüber hinaus hat das Sportgericht des DFB am Montag zwei Einsprüche der Münsteraner gegen Spielwertungen als nicht begründet zurückgewiesen. Das betrifft zum einen das Spiel beim Chemnitzer FC vom 16. Juni, das Chemnitz mit 1:0 gewonnen hatte. Zum anderen die Partie bei Eintracht Braunschweig vom 20. Juni, die Braunschweig mit 1:0 gewonnen hatte. Den Einspruch gegen die Bayern-Partie hatte der Verband bereits in der vergangenen Woche zurückgewiesen. Offen ist noch der Einspruch gegen die Niederlage gegen Meppen (0:3). Doch auch diesen wird der DFB mit großer Wahrscheinlichkeit abweisen. Die Einsprüche hatte Münster mit den nicht vorhandenen Grundsätzen des Fair Play und der Chancengleichheit begründet – bislang ohne Erfolg.

   

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