Diese 25 Viertligisten haben die Zulassung zur 3. Liga beantragt

Am 1. März endete für die Dritt- und Viertligisten die Frist zur Abgabe der Lizenzunterlagen für die kommende Drittliga-Saison. Neben allen 20 aktuellen Drittligisten nehmen auch 25 Klubs aus der Regionalliga am Zulassungsverfahren teil (Vorjahr: 21), wie der DFB am Montag bekanntgab. 

Das sind die Viertliga-Bewerber

Nach Recherchen von liga3-online.de handelt es sich dabei um folgende Teams:

West: Alemannia Aachen (1.), 1. FC Bocholt (2.), Fortuna Köln (3.), Wuppertaler SV (4.), Rot-Weiß Oberhausen (5.), 1. FC Köln II (6.)

Südwest: Stuttgarter Kickers (1.), TSG Hoffenheim II (2.), FC 08 Homburg (3.), VfB Stuttgart II (6.), Eintracht Frankfurt II (7.), Kickers Offenbach (9.)

Bayern: Würzburger Kickers (1.), Bayern München II (7.)

Nordost: Greifswalder FC (1.), Energie Cottbus (2.), BFC Dynamo (3.), VSG Altglienicke (4.), Viktoria Berlin (5.), SV Babelsberg (6.), Carl Zeiss Jena (8.)

Nord: Hannover 96 II (1.), Phönix Lübeck (2.), SV Meppen (3.), VfB Oldenburg (5.)

 

Kiel II verzichtete

Keine Lizenz beantragt hat die zweite Mannschaft von Holstein Kiel – und das, obwohl die Störche in der Nord-Staffel Zweiter sind. Aus dem Norden verzichteten zudem der SV Drochtersen/Assel (6.) sowie Teutonia Ottensen (5.). Im Nordosten ist es Rot-Weiß Erfurt (7.), im Westen der 1. FC Düren (7.), im Südwesten die SG Barockstadt Fulda-Lehnerz (4.), die SGV Freiberg (5.) sowie die U23 des FSV Mainz 05 (8.) und in Bayern die DJK Vilzing (2.), der TSV Aubstadt (3.), Türkgücü München (4.), der FV Illertissen (5.) sowie der 1. FC Schweinfurt 05 (6.).

Erste Rückmeldungen im April

Nach DFB-Angaben soll den Klubs "voraussichtlich im Laufe des Aprils" der erste Bescheid zugehen. "Darin wird dem jeweiligen Bewerber die wirtschaftliche und technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit bestätigt oder mitgeteilt, ob er Bedingungen und/oder Auflagen zu erfüllen hat. Die Bewerber haben anschließend eine Einspruchsfrist von einer Woche", heißt es von Verbandsseite. Hat der Bewerber Bedingungen zu erfüllen, muss die Umsetzung innerhalb eines festgesetzten Zeitraums während des laufenden Zulassungsverfahrens erfolgen. Auflagen hingegen müssen erst im Laufe der Saison erfüllt werden.

Die finale Entscheidung über die Zulassungserteilung oder Zulassungsverweigerung fällt nach Ausgang der sportlichen Entscheidungen sowie Ablauf der Frist zur Bedingungserfüllung. Direkt aufsteigen werden in dieser Saison die Meister der Staffeln West, Südwest und Nordost, während die Sieger der Staffeln Bayern und Nord den vierten Aufsteiger in zwei Entscheidungsspielen ermitteln. Die Frist für die Zweitligisten zur Abgabe der Lizenz-Unterlagen läuft unterdessen noch bis zum 15. März.

   

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