Drei Vorfälle: Geldstrafe für den SC Preußen Münster
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SC Preußen Münster wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.250 Euro belegt.
Urteil rechtskräftig
Damit wurde das Werfen von mindestens drei Bechern und das Zünden eines Rauchkörpers beim Spiel in München am 13. April sowie ein Flitzer bei der Partie gegen Großaspach am 20. April geahndet. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. Mit einer Gesamtstrafe von 13.550 Euro belegt der SC Preußen den neunten Platz in der Strafentabelle.