Einspruch der Würzburger Kickers hat gute Chancen
Nachdem die Würzburger Kickers am Freitag Einspruch gegen die Wertung des Landespokal-Spiels beim FC Schweinfurt 05 eingelegt haben, muss der Regionalligist nun bis Anfang nächster Woche eine Stellungnahme abgeben – danach wird ein schnelles Urteil erwartet. Und die Chancen, dass dem Einspruch der Kickers stattgegeben wird, stehen gut.
Partie wird wohl für Würzburg gewertet
Die Sache ist klar: Wie in der 3. Liga und der Regionalliga müssen auch im bayrischen Landespokal auf dem Spielberichtsbogen "mindestens vier Spieler aufgeführt werden, die für eine Auswahlmannschaft des DFB spielberechtigt sind und die am 1. Juli das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben", heißt es in Paragraph 25, Absatz 2 der Spielordnung des Bayrischen Fußball-Verbandes (BFV). Beim FC Schweinfurt gehörten am Mittwoch mit Ersatztorhüter David Paulus, Abwehrspieler Gianluca Lo Scrudato und Mittelfeldspieler Vincent Waigand (alle 22 Jahre alt) lediglich drei Spieler zum 18er-Kader, die die U23-Regel erfüllten.
Ein klarer Verstoß gegen die Spielordnung, sodass die Partie nun wohl für die Kickers gewertet werden dürfte. Damit würde der FWK trotz der sportlichen 1:3-Niederlage am Mittwochabend im Viertelfinale des Landespokals stehen und hätte somit weiterhin Chancen auf den Einzug in den DFB-Pokal. Bereits vor sieben Jahren, als der FC Schweinfurt 05 im Landespokal-Spiel gegen den TSV Großbardorf einen nicht spielberechtigten Akteur eingesetzt hatte, wertete der BFV die Partie am Grünen Tisch zugunsten des Gegners.
Urteil in der nächsten Woche
Sicher ist bereits: Eine Wiederholung der Partie ist ausgeschlossen – allein schon wegen des engen Terminrahmens. Schon am 3. Oktober ist das Viertelfinale terminiert, dort sollte Schweinfurt eigentlich auf den FV Illertissen treffen. Somit wird wohl schon in der kommenden Woche ein Urteil fallen. Äußern wollten sich die Kickers sowie die BFV auf Anfrage mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht. Doch der Fall scheint klar, viel Handlungsspielraum bleibt dem Sportgericht Bayern des BFV nicht.