Einspruch gegen Geldstrafe: SGD zieht vor DFB-Bundesgericht

Nachdem das DFB-Sportgericht die Berufung der SG Dynamo Dresden gegen eine Mitte Juli verhängte Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro zurückgewiesen hatte, legte die SGD nun erneut Einspruch ein und zieht in nächster Instanz vor das DFB-Bundesgericht.

Ärger um Banner

Ausgesprochen geworden war die Strafe gegen die SGD, weil Fans beim Auswärtsspiel in Unterhaching am 11. Mai ein Banner über einem Fluchttor platziert hatten. Um knapp fünf Minuten hatte sich der Anpfiff der Partie daher verzögert. Nachdem die Anhänger das Banner zunächst abgenommen hatten, brachten sie es in der 10. Minute erneut vor dem Fluchttor an, sodass die Partie für 14 Minuten unterbrochen werden musste.

Den Einspruch hatte Dynamo anschließend damit begründet, dass das Fluchttor offenbar trotz des darüber hängenden Banners hätte geöffnet werden können. Das Sportgericht folgte der Argumentation bei einer mündlichen Verhandlung Mitte September jedoch nicht, sodass die Geldstrafe bestehen blieb. Dynamo will diese nicht akzeptieren und zieht deshalb nun vor das DFB-Bundesgericht. Wann die Verhandlung dort stattfinden wird, ist noch offen.

   

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