Einspruch stattgegeben! DFB hebt gelbe Karte gegen Lottes Chato auf
Vor zwei Tagen wurde bekannt, dass die Sportfreunde Lotte Einspruch gegen die gelbe Karte für Mittelfeldmann Paterson Chato aus dem Duell mit 1860 München eingelegt haben. Diesem wurde nun stattgegeben. Das Sportgericht des Deutschen Fußball Bundes (DFB) folgte der Argumentation der Westfalen und nahm die Verwarnung zurück.
Chato darf in Großaspach spielen
Es lief die 38. Spielminute im Frimo-Stadion, als Lottes Adam Straith gegen 1860 Münchens-Angreifer Sascha Mölders hinlangte. Schiedsrichterin Dr. Riem Hussein machte sich auf, den Übeltäter mit der gelben Karte zu verwarnen. Statt Straith zeigte sie jedoch Lottes Paterson Chato den Karton – im Schneegestöber hatte die Unparteiische offenbar die beiden Spieler der Sportfreunde verwechselt.
Schiedsrichterin bestätigt Verwechslung
Im Nachgang der Partie erhoben die Lotte-Verantwortlichen Einspruch, denn Chato erhielt mit seiner fünften gelben Karte gleichzeitig eine Sperre für die kommende Partie gegen die SG Sonnenhof Großaspach. Nun gab der DFB dem Einspruch der Sportfreunde laut einer offiziellen Mitteilung statt. Nachdem die Schiedsrichterin die Verwechslung auch gegenüber dem Gremium bestätigt hatte, wurde die Verwarnung gemäß "Paragraph 12 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB aufgehoben." Demnach "kann eine ausgesprochene Verwarnung gegen einen Spieler nur dann aufgehoben werden, wenn sich der Schiedsrichter in der Person des Spielers geirrt hat."