Sportgericht weist Einsprüche ab: BVB-Aufstieg fast perfekt

Das Sportgericht des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) hat die Einsprüche von Rot-Weiss Essen und Bergisch Gladbach gegen Spielwertungen von Borussia Dortmund II zurückgewiesen. Noch ist der Drittliga-Aufstieg des BVB aber nicht endgültig perfekt, da Bergisch Gladbach noch in Berufung gehen kann.

RWE zog Einsprüche zurück

Knapp drei Stunden lang dauerte die Verhandlung am Mittwochabend. Am Ende zog RWE seine Einsprüche zurück, während Bergisch Gladbach auf eine Entscheidung bestand, damit allerdings scheiterte. "Uns blieb insgesamt nichts anderes übrig, als unseren Einspruch mangels Erfolgsaussichten vor den Sportgerichten zurückzunehmen", erklärt RWE-Boss Marcus Uhlig auf der Homepage des Vereins. Der Hintergrund: Essen war erst gar nicht einspruchsberechtigt, weil sie in den beklagten Spielwertungen kein Gegner des BVB waren. Der Einspruch war somit formal unzulässig, auch eine Berufung beim Verbandsgericht wäre aussichtslos gewesen.

Auslöser der Einsprüche war die Corona-Quarantäne bei den Westfalen Anfang Mai. So mussten die Partien gegen Straelen (3:1), Rödinghausen (0:0) und Bergisch Gladbach (3:1) verlegt werden, weil dem BVB die für eine Regionalliga-Partie benötigte Mindestanzahl von 16 einsatzfähigen Spielern nicht zur Verfügung stand. Teammanger Ingo Preuß hatte damals erklärt: "In unserer Spielberechtigungsliste sind aktuell 22 Spieler aufgeführt. Wir haben zwei Jungs, die infiziert sind und insgesamt zehn Spieler, die in Quarantäne sind." Demnach standen dem BVB nur zwölf Akteure zur Verfügung.

Doch daran hatten Essen und Bergisch Gladbach Zweifel. Denn: Kurz zuvor hatte der BVB seine Spielberechtigungsliste zwischen dem 24. April und dem 5. Mai von 57 Akteuren zunächst auf 24 und schließlich auf 22 reduziert. "Die Vermutung lag nahe, dass Borussia Dortmund unmittelbar nach dem internen, nicht aber externen Bekanntwerden der Coronafälle seine Spielberechtigungsliste bewusst reduziert hatte, um unter die Grenze von 16 Spielern zu fallen und damit die nächsten anstehenden Meisterschaftsspiele verlegen zu können", so RWE. Da die Spielberechtigungsliste aber bis Freitag (14 Uhr) vor einem Spiel beliebig oft variiert werden kann, sah das Sportgericht keinen Verstoß gegen die Spielordnung und wies die Einsprüche ab.

Berufung noch möglich

Entsprechend ist der Aufstieg des BVB, der die Saison in der Regionalliga West mit 93 Punkten aus 40 Spielen und nur einer Niederlage auf Rang 1 abgeschlossen hatte, nun fast perfekt. Endgültige Klarheit herrscht aber noch nicht, weil Bergisch Gladbach innerhalb der nächsten drei Tage noch in Berufung gehen und damit vor das Verbandsgericht ziehen kann. Sollte der SVB dort Recht bekommen, würde die Partie gegen den BVB nachträglich mit 2:0 für die Bergischen gewertet werden. Das hätte zu Folge, dass RWE noch an den Dortmundern vorbeiziehen und in die 3. Liga aufsteigen würde, während Bergisch Gladbach Bergisch Gladbach anstelle des VfB Homburg in der Regionalliga verbleiben würde. Das wäre auch der Fall gewesen, hätte das Sportgericht den Einsprüchen stattgegeben.

Die Chancen, vor dem Verbandgericht Recht zu bekommen, sind nach der Verhandlung am Mittwoch aber sehr gering, sodass es aller Voraussicht nach beim Aufstieg des BVB und dem Abstieg von Bergisch Gladbach bleiben wird. Schon Ende der Woche könnte endgültig Rechtssicherheit herrschen. Uhlig regt derweil Änderungen an der Spielordnung an: "Eine Bemessungsgrundlage von 16 Spielern auf der Spielberechtigungsliste, mit deren Hilfe über die Austragung von Spielen entschieden wird, kann nur dann vollständig wirksam greifen, wenn kurzfristige Veränderungen auf der Spielberechtigungsliste ausgeschlossen sind. Hier sehen wir dringenden Konkretisierungsbedarf für die Spielordnung, da einem solchen Vorgehen ansonsten weiter Tür und Tor geöffnet bleiben."

   

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