Fall Hikmet Ciftci: 4.000 Euro Strafe für den 1. FC Kaiserslautern

Beim 2:2 in Wiesbaden holte der 1. FC Kaiserslautern Anfang Oktober in letzter Minute noch einen Punkt, jedoch gab es nach dem Spiel Verwirrung um die Anzahl der U23-Spieler im Kader. Nun ist klar: Der FCK hat tatsächlich gegen Paragraph 12 der DFB-Spielordnung verstoßen und muss daher eine Geldstrafe zahlen. Von einer Wertung der Partie mit null Punkten sah der DFB allerdings ab.

Nur drei statt vier U23-Spieler

Zur Erklärung: Nach Paragraph 12 der DFB-Spielordnung müssen alle ersten Mannschaften mindestens vier Spieler aufführen, "die für eine Auswahlmannschaft des DFB spielberechtigt sind und die am 30.6. vor Beginn des Spieljahres das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben". Beim FCK waren das gegen Wiesbaden allerdings nur Matheo Raab (21 Jahre), Jonas Scholz (21) und Mohamed Morabet (22). Zwar war der FCK davon ausgegangen, dass auch Hikmet Ciftci unter die U23-Regel fällt. Das war jedoch nicht der Fall – obwohl er erst 22 Jahre alt ist, in Deutschland geboren wurde und bisher noch kein A-Länderspiel für die Türkei absolviert hat.

Doch wie der DFB auf Anfrage von liga3-online.de mitteilte, besitzt Ciftci lediglich die türkische Staatsbürgerschaft – und fällt daher nicht unter die U23-Regel. "Dies ergibt sich unter anderem auch aus der dem 1. FC Kaiserslautern bekannten Spielberechtigungsliste", heißt es in der Urteilsbegründung. Durch einen mittlerweile wieder korrigierten Fehler im DFBnet sei das Fehlen eines vierten deutschen U23-Spielers vor Spielbeginn zunächst nicht aufgefallen.

Entsprechend standen dem FCK bei der Partie in Wiesbaden nur drei deutsche U23-Spieler zur Verfügung, "da die übrigen verletzt waren oder sich aus Gründen von Corona-Vorschriften in häuslicher Quarantäne befanden", so der DFB. Hätte der Verein dies im Vorfeld geltend gemacht und gegenüber der spielleitenden Stelle beantragt und nachgewiesen, "hätte es aufgrund von Corona-bedingten Sonderregelungen in der DFB-Spielordnung voraussichtlich ausgereicht, ausnahmsweise nur drei deutsche U23-Spieler im dann auf 17 Akteure reduzierten Kader zu haben", heißt es in der Mitteilung. Da das aber nicht der Fall war, muss der FCK nun eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro zahlen.

Kein Punktabzug

Normalerweise zieht ein Verstoß gegen Paragraph 12 der Spielordnung eine Wertung der Partie mit 0:2 Toren nach sich, wobei die Wertung für den gegnerischen Verein unberührt bleibt. Entsprechend wäre dem FCK somit der Punkt nach dem 2:2 beim SVWW aberkannt worden.

Doch "aufgrund des mitverantwortlichen Fehlers im DFBnet und den pandemiebedingten Besonderheiten, die bei einer richtigen Handhabung voraussichtlich lediglich zu einer Reduzierung der Kadergröße geführt hätten, erschien uns eine solch gravierende Rechtsfolge allerdings als nicht sachgerecht", erklärt Fred Kreitlow, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses. "Daher hat der Kontrollausschuss lediglich eine Geldstrafe beantragt, und der FCK ist diesem Strafantrag gefolgt." Das Urteil ist rechtskräftig.

   

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