Fan-Beschränkung: Drittligisten aus Niedersachsen ziehen vor Gericht

Weil in Niedersachsen – entgegen der eigentlich beschlossenen einheitlichen Regelung, wonach die Stadien wieder zur Hälfte gefüllt werden dürfen – weiterhin nur 500 Fans zugelassen sind, ziehen Eintracht Braunschweig, der VfL Osnabrück, der SV Meppen und der TSV Havelse nun vor Gericht.

Normenfeststellungsantrag

Konkret handelt es sich um einen sogenannten Normenfeststellungsantrag im Eilverfahren, der gemeinsam zu Beginn der kommenden Woche beim zuständigen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingereicht werden soll, damit bereits die Ligaspiele des 26. Spieltages wieder "mit einer relevanten Zahl an Zuschauern im Stadion umgesetzt werden können", wie es in einer gemeinsamen Erklärung der vier Klubs heißt. Die aktuelle Beschränkung hält das Quartett "gleichermaßen für unverhältnismäßig und damit rechtswidrig". Dabei geht es den Vereinen nicht um eine Sonderbehandlung des Profifußballs, vielmehr soll durch das Verfahren "die Verletzung des Grundsatzes des Gleichbehandlungsgebotes und der Verhältnismäßigkeit" geprüft werden.

Denn mit dem eingeschlagenen Sonderweg der niedersächsischen Landesregierung können sich die Vereine "nicht einverstanden" erklären und fühlen sich zur Wahrung der Klubinteressen und im Sinne der Fans und Partner verpflichtet, "diese Entscheidung durch ein Gericht prüfen zu lassen". Daran ändere auch der digitale Austausch mit Ministerpräsident Stephan Weil, Innenminister Boris Pistorius und Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann am Donnerstagabend nichts. Im Gegenteil: Die Vereine würdigen zwar "explizit" die Bemühungen der Landesregierung und räumen ein, dass die aktuelle Pandemiesituation auch für die Landesregierung "eine herausfordernde Zeit" darstelle. "Dennoch bleiben für die Klubs nicht alle Argumente nachvollziehbar und ist auch die zeitliche Perspektive insbesondere vor dem Hintergrund des daraus resultierenden bundesweiten Wettbewerbsnachteils nicht ausreichend."

Verweis auf geringe Ansteckungsgefahr im Freien

Die vier Drittliga-Klubs aus Niedersachsen sehen im Alleingang der niedersächsischen Landesregierung einen "erheblichen sportlichen, damit verbunden aber auch einen aktuellen und mittelfristigen wirtschaftlichen Wettbewerbsnachteil gegenüber den übrigen Drittliga-Vereinen". Dabei seien insbesondere die Vereine der 3. Liga auf Zuschauer- und Sponsoring-Einnahmen lokal aktiver Partner angewiesen. Darüber hinaus setzen sich die Klubs mit dem Normenfeststellungsantrag auch für das Stadionerlebnis für Fans und die Emotionen in den Stadien ein.

Der VfL, der BTSV, der SVM und der TSV berufen sich in ihrer Argumentation auch darauf, dass aufgrund der Hygienekonzepte in den letzten Monaten des Pandemiegeschehens "kein erhöhtes Infektionsrisiko bei und durch Fußballspiele empirisch" nachgewiesen werden konnte und auch die Ansteckungsgefahr im Freien "wissenschaftlich fundiert und unzweifelhaft belegt deutlich geringer als in Innenräumen" sei . Auch ein erhöhtes Infektionsrisiko bei An- und Abreisewegen, Nutzung des ÖPNV oder von Sanitäranlagen teilen die Klubs "explizit nicht". Die Veranstaltungsorte der Klubs seien infrastrukturell für Großveranstaltungen ausgelegt. Entsprechend fordern die Klubs eine bundeseinheitliche Umsetzung der Empfehlung der Länderkonferenz vom vergangenen Mittwoch.

Schnelle Entscheidung gefordert

Den Rechtsweg bestreiten die vier Vereine auch deswegen, weil eine erneute Prüfung der Verordnung durch das Land Niedersachsen frühestens nach der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler am 16. Februar zu erwarten sei. Der TSV Havelse und der VfL Osnabrück richten bereits am kommenden Wochenende jeweils ein Heimspiel, hier erneut vor maximal 500 Zuschauerinnen und Zuschauern, aus. Eintracht Braunschweig und der SV Meppen bestreiten am 12. Februar Heimspiele.

Auch vor dem Hintergrund der prozessualen Umsetzungen und dadurch notwendigen Vorläufe streben die Vereine eine möglichst zeitnahe juristische Klärung des eingereichten Normenfeststellungsantrags sowie eine schnelle Entscheidung an, die keinen Wettbewerbsnachteil für die niedersächsischen Drittligisten bedeutet.

   

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